…anders kann man den Verbalausfall bei hanseatische befindlichkeiten gegen den Anwaltsberuf nicht nennen.
Aus Anlaß des - zugebenermaßen wenig anständigen und durchaus anprangernswerten - Verhaltens eines Lübecker Anwalts-Kollegen zieht Jean Pierre Hintze nicht nur “Über die Geschäftstüchtigkeit hanseatischer Advokaten” her:
“Diese Überschrift ist natürlich völlig daneben: Natürlich sind nicht nur hanseatische Anwälte so geschäftstüchtig; wohl alle Virtuosen der Paragraphen scheinen eher am Vernichten als am Schlichten interessiert zu sein; zumal, wenn es sich finanziell lohnt.”
Abgesehen davon, daß sich mir schon grundsätzlich nicht erschließt, was unberechtigte Kostenrechnungen oder wettbewerbs- und berufsrechtswidriges Verhalten mit “Vernichten statt Schlichten” zu tun haben, weiß ich nicht, weshalb eigentlich die kaufmännische Tugend (Hansestadt Lübeck!) Geschäftssinn bei Anwälten per se verwerflich sein soll. Wobei ein Anwalt - das darf ich als praktizierendes Mitglied dieser zügel- und morallosen Kaste dann mal anmerken - nicht zwingend das meiste Geld für’s sinnlose Draufhauen kassiert. Schon ein Blick ins argumentativ bemühte Gesetz hätte hier weitergeholfen.
Und was die ach so große Flexibilität der gesetzlichen Gebührenregelung betrifft: Nahezu jeder Anwalt “darf” mit schöner Regelmäßigkeit Vorgänge betreuen, deren (noch) zwingend vorgeschriebene gesetzliche Gebühren auf den zu betreibenden Aufwand umgelegt einen Stundensatz ergeben, für den eine ungelernte Hilfskraft am Bau nicht mal 5 Minuten die Schippe schwingen, geschweige denn ein Fotojournalist auch nur die Kameratasche aufmachen würde.
Da rede ich noch nicht mal von den hunderttausenden von Beratungs- und Prozeßkostenhilfesachen, in denen die Anwaltschaft - anders als etwa Ärzte oder Architekten - in Fällen der Bedürftigkeit ihrer Klientel ihre Leistungen (bei voller Haftung) regelmäßig - und durch das fragliche Gesetz vorgeschrieben! - zu stark geminderten Gebühren oder gar ausschließlich gegen einen warmen Händedruck erbringt.
Kurz und schlecht: Das oben zitierte Statement ist schlicht beleidigend. Daran ändert auch die (an)scheinheilige pseudorelativierende Formulierung nix.
Und die Behauptung ist ungefähr so zutreffend, als würde man z.B. behaupten, alle Journalisten seien ausschließlich der undifferenzierten oberflächlichen Stimmungsmache verpflichtete egomane Schaumschläger, deren Intellekt mehr als das Ergebnis übermäßigen Genusses geistiger Getränke, denn als das geistiger Bildung erscheint.
Was natürlich niemand tut…!
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