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Archiv für Februar, 2006

Der Wahnsinn hat Methode…

…wie diese Offerte bei Staples.de offenbart.

Hier gibt’s zum Papier noch den Drucker als Zugabe:

Der Drucker zum Papier...

Der Trend geht ja auch eindeutig zum Gelegenheitsdrucker. Obwohl: Eigentlich ganz gut, daß man dann ein zweites Gerät hat. Damit kann man all das Papier noch viel schneller elektronisch anmalen lassen. Und beim nächsten Mal will ich gefälligst einen Shredder gratis…

Ein Volk potentieller Rechtsbrecher…

…ist schwer zu bändigen. Aber man muß es wenigstens versuchen. Dazu braucht man unerschrockene Kämpfer an der richtigen Stelle.

Peter Mühlbauer würdigt bei TELEPOLIS die ersten 100 Tage des Kulturstaatsministers Bernd Neumann.

Fazit: Der Mann leistet entgegen öffentlich geäußerten kritischen Stimmen tatsächlich doch einiges.

Allerdings auf einem eher kontraproduktiven Sektor, hat er sich augenscheinlich bisher weniger auf die Kultur als auf eine Verschärfung des Urheberrechts konzentriert:

“Der Spezialist fürs subventionierte Seichte (ZDF-Fernsehrat und Präsidium des Verwaltungsrats der Filmförderungsanstalt) war schon vor seiner Ernennung zum Regierungsbeauftragten für Kultur und Medien einer der lautesten Trommler für einen totalen Internet-Überwachungsanspruch der Medienindustrie und gegen die in der zweiten Stufe der Urheberrechtsreform vorgesehene “Bagatellklausel”.

Neben einer umfassenden Kriminalisierung breiter Bevölkerungsschichten befürwortete Neumann auch “intelligente Systeme” zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM), mit denen der Kunde dazu gebracht werden soll, für jeden Abspielvorgang eines gekauften Mediums erneut zu zahlen. Und er versprach Lobbyisten, dass Medienkonzerne einen umfassenden Auskunftsanspruch bei Internet-Providern bekommen sollten, mit dem sie hinter jeder Internet-Aktivität Namen und Postadresse herausfinden können. Neumann bewies sich als ein Politiker, der seine Versprechen hält: Der Auskunftsanspruch, der ursprünglich erst nach der Verabschiedung des zweiten Korbs der “Urheberrechtsreform” behandelt werden sollte, findet sich nun bereits im aktuellen Gesetzesentwurf des Justizministeriums

Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Eine Lobby schadet nur dem, der keine hat.

Und wie man sich Lobbyisten an der richtigen Stelle schafft, wußten schon die alten Römer. Da war das Prinzip das Gleiche, das Prozedere allerdings transparenter:

Politische Macht ausüben und gesetzgeberisch Einfluß nehmen konnte der, der sich genug Stimmen (oder Zustimmung) kaufen konnte. Wußte jeder - war Bestandteil des Systems. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Nur wird das seit ein paar Jahrhunderten plötzlich irgendwie als unmoralisch angesehen…

Man hat immer die Wahl…

…im Leben.

Manchmal liegt es einfach nur sehr lange zurück, daß man sie getroffen hat

Warm, wärmer, heiß… Täter!

So ungefähr sieht’s aus, auf den “Stadtplänen des Verbrechens”, über die SPIEGEL ONLINE heute berichtet:

“Christine Leist jagt Serientäter per Computer. Aus den Ergebnissen der Spurensicherung konstruiert sie auf digitalen Stadtplänen eine Topographie des Verbrechens. “Crime Mapping” nennt sich das. Ein Traumjob für eine akribische Deutsche mit krimineller Phantasie.”

Hätte Martin Luther King Powerpoint benutzt,…

…gäbe es heute möglicherweise noch immer die Rassentrennung in den USA.

Mutmaßt jedenfalls der schweizer Rhetorik-Profi Matthias Pöhm:

“Am 28 Juli 1963 stieg ein Mann vor dem Kapitol in Washington auf eine Rednertribüne vor über 250.000 versammelten Menschen und erhob seine Stimme. Es wurde eine der grössten Reden des Jahrhunderts. [...]. Mit flammender Stimme beschrieb Martin Luther King, eingeleitet durch den immer selben Satzanfang “I have a dream”, sein Amerika der Zukunft. [...].
Stellen wir uns doch einmal folgendes Szenario vor: Schon damals hätte es Powerpoint gegeben und Martin Luther King hätte zur besseren Deutlichmachung seiner Botschaft auf einem Riesen Bildschirm seine Kernaussagen mit Powerpoint unterstützt. [...]. Sie können sicher sein, dass sich die Wirkung einer der grössten Reden der Menschheit um den Faktor Zehn verschlechtert hätte!”

Denn auf den Inhalt der Rede hört ja doch so gut wie niemand (außer beim Edmund Stoiber). Es geht um vermittelte Emotionen (vor allem beim Edmund Stoiber):

“Durch Powerpoint erkaufen Sie sich eine minimale Zunahme der Behaltensquote durch einen dramatischen Abfall der ausgelösten Gefühle.
Tatsache ist: Sie ENTWERTEN eine Aussage, wenn Sie noch einmal als Text zu sehen ist. Text auf Folie verhindert Gefühle. Text auf Folie tötet Spannung, Text auf Folie verhindert Wirkung, das ist die Realität und alles andere ist gut klingende Theorie. [...].
Viele meinen mit Grafiken, schematischen Darstellungen und Bildern wäre es aber etwas anderes. Leider Nein! Denn Text tötet Spannung, auch wenn er für beschriftete Diagramme oder beschriftete Bilder herhält. [...]. Menschen überzeugen, nicht technische Hilfsmittel”

Da ist natürlich was dran. Auch wenn nicht jede Präsentation ein dringendes politisches Anliegen hat. Und manchmal geht’s halt schlicht um’s Informieren und nicht um’s Faszinieren. Da hinkt die Argumentationsgrundlage schon grundsätzlich ein wenig.

Kommt hinzu: Ich kenne einige Menschen, denen ich bei längerem Reden aus verschiedenen Gründen so wenig folgen kann, daß ich für eine strukturierte optische Darstellung dessen, was sie gerade erzählen durchaus dankbar wäre - von mir aus auch in Powerpoint…

[Gefunden beim Geistesblitz]

Die Ursachen des PISA-Desasters…

…sind vielfältig. Einen möglichen Kausalfaktor muß man in jedem Fall stets in Betracht ziehen: Den Lehrkörper.

Folgende Anfrage erreichte unlängst den “Zwiebelfisch“:

“Lieber Herr Sick, mein Sohn (7) hat in einer Schulaufgabe folgenden Satz gebildet: “Es ist Glatteis wegen des Winterwetters.” Gegen diesen Satz ist meines Erachtens nichts einzuwenden. Nun hat aber seine Lehrerin das “ist” durchgestrichen und in Rot ein “hat” darübergeschrieben und das Ganze als Fehler markiert. Ich bin jetzt etwas verunsichert, was denn richtig ist. Man ist sich eben in einem Land, das mit dem Slogan “Wir können alles außer Hochdeutsch” wirbt, nie so ganz sicher.”

Tja. Man hat’s nicht leicht. Aber leicht hat’s einen…

Manchmal muß man gar nicht lange warten,…

…bis einem mal wieder ein praktisches Anwendungsbeispiel frei Haus geliefert wird.

Thomas Knüwer befaßt sich bei Indiskretion Ehrensache mit einem Vorgang, der auch mir kürzlich einige lustige e-Mails in’s Postfach spülte - und ich gestehe, ich hatte auch nicht weiter darauf reagiert:

“Derzeit erhalten Weblog-Autoren Post von einem Weblog-Katalog. Dahinter verbirgt sich leider ein Phänomen, das weitgehend ausgerottet schien: Der Diebstahl von Web-Inhalten.
Als das Internet noch ganz jung war, erlagen viele nach Geschäftsideen gierende Jungunternehmer einer groben Fehleinschätzung. Sie glaubten: Wenn ein Text frei und allein gelassen im Internet rumsteht, dann darf man ihn mit nach Hause nehmen, liebkosen, herzen - und selbst zur Umsatzsteigerung auf der eigenen Homepage verwenden. Das war schon damals Blödsinn. Die Abmahnungen und Rechnungen der Verlage machten dem Treiben relativ schnell ein Ende.”

Ja eben. Es muß wehtun. Und ich bin mir ziemlich sicher, daß den Herrn Aldrovandi - so heißt der Betreiber des fraglichen, hier bewußt nicht genannten und verlinkten Angebots - da auch kein noch so nachdrücklich formulierter Abmahnungsausschluß retten könnte…

[Gefunden bei: RA-Blog]

Irgendwie niedlich…

…dieser Text hier in einem IMPRESSUM:

“Falls Sie vermuten, dass von dieser Website aus eines Ihrer Schutzrechte verletzt wird, teilen Sie das bitte umgehend per elektronischer Post mit, damit zügig Abhilfe geschafft werden kann.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Die zeitaufwändigere Einschaltung eines Anwaltes zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen.”

Realsatire. Genausogut könnte ein Dieb schreiben:

“Wenn Sie vermuten, daß Sie von mir bestohlen wurden, teilen Sie mir das bitte umgehend persönlich mit, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Die zeitaufwändigere Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden zwecks für mich mit Unannehmlichkeiten verbundenem Ermittlungsverfahren entspricht nicht meinem wirklichen Willen”.

Und der Text offenbart auch ein grundsätzliches Verständnisproblem: Wo ein wirklicher - hier unzweifelhaft entgegenstehender - Wille bereits tatsächlich geäußert wurde (also positiv bekannt ist), ist die (Hilfs-)Konstruktion eines nach objektiven Kriterien zu ermittelnden mutmaßlichen Willens regelmäßig obsolet. Die Alternativaufzählung ist also Blech. Man darf nicht nur abschreiben - man muß den Inhalt auch verstanden haben!

Wie auch immer. Der Anbieter will für den Fall von Verstößen grundsätzlich nicht abgemahnt werden. Prima, dann wird er halt gleich verklagt!

Bringt dem beauftragten Anwalt statt einer 1,3-fachen Gebühr dann mindestens eine 2,5-fache - und mit Hilfe dieses untauglichen Disclaimers dürfte auch kein Kostenrisiko mehr für seinen Mandanten bei etwaigem sofortigem Anerkenntnis der Gegenseite bestehen.

Manchmal wäre weniger mehr gewesen. So auch hier…

Sippenhaft für einen Berufsstand…

…anders kann man den Verbalausfall bei hanseatische befindlichkeiten gegen den Anwaltsberuf nicht nennen.

Aus Anlaß des - zugebenermaßen wenig anständigen und durchaus anprangernswerten - Verhaltens eines Lübecker Anwalts-Kollegen zieht Jean Pierre Hintze nicht nur “Über die Geschäftstüchtigkeit hanseatischer Advokaten” her:

“Diese Überschrift ist natürlich völlig daneben: Natürlich sind nicht nur hanseatische Anwälte so geschäftstüchtig; wohl alle Virtuosen der Paragraphen scheinen eher am Vernichten als am Schlichten interessiert zu sein; zumal, wenn es sich finanziell lohnt.”

Abgesehen davon, daß sich mir schon grundsätzlich nicht erschließt, was unberechtigte Kostenrechnungen oder wettbewerbs- und berufsrechtswidriges Verhalten mit “Vernichten statt Schlichten” zu tun haben, weiß ich nicht, weshalb eigentlich die kaufmännische Tugend (Hansestadt Lübeck!) Geschäftssinn bei Anwälten per se verwerflich sein soll. Wobei ein Anwalt - das darf ich als praktizierendes Mitglied dieser zügel- und morallosen Kaste dann mal anmerken - nicht zwingend das meiste Geld für’s sinnlose Draufhauen kassiert. Schon ein Blick ins argumentativ bemühte Gesetz hätte hier weitergeholfen.

Und was die ach so große Flexibilität der gesetzlichen Gebührenregelung betrifft: Nahezu jeder Anwalt “darf” mit schöner Regelmäßigkeit Vorgänge betreuen, deren (noch) zwingend vorgeschriebene gesetzliche Gebühren auf den zu betreibenden Aufwand umgelegt einen Stundensatz ergeben, für den eine ungelernte Hilfskraft am Bau nicht mal 5 Minuten die Schippe schwingen, geschweige denn ein Fotojournalist auch nur die Kameratasche aufmachen würde.

Da rede ich noch nicht mal von den hunderttausenden von Beratungs- und Prozeßkostenhilfesachen, in denen die Anwaltschaft - anders als etwa Ärzte oder Architekten - in Fällen der Bedürftigkeit ihrer Klientel ihre Leistungen (bei voller Haftung) regelmäßig - und durch das fragliche Gesetz vorgeschrieben! - zu stark geminderten Gebühren oder gar ausschließlich gegen einen warmen Händedruck erbringt.

Kurz und schlecht: Das oben zitierte Statement ist schlicht beleidigend. Daran ändert auch die (an)scheinheilige pseudorelativierende Formulierung nix.

Und die Behauptung ist ungefähr so zutreffend, als würde man z.B. behaupten, alle Journalisten seien ausschließlich der undifferenzierten oberflächlichen Stimmungsmache verpflichtete egomane Schaumschläger, deren Intellekt mehr als das Ergebnis übermäßigen Genusses geistiger Getränke, denn als das geistiger Bildung erscheint.

Was natürlich niemand tut…!

Alte Kameraden…

…stehen sich bei in jeder Lage.

Und so sorgt Heinz Hoenig sicherheitshalber schon im Vorfeld der Veröffentlichung ein bißchen dafür, daß Heiner Lauterbachs gedruckter Lebenserguß auch genügend mediale Beachtung erfährt, wie SPIEGEL ONLINE vermeldet:

“Die Lebensbeichte von Schauspieler Heiner Lauterbach hat seinen Kollegen und Kumpel Heinz Hoenig auf den Plan gerufen. Der geht gegen eine Passage vor, in der er im Zusammenhang mit einem Trinkgelage auftaucht. Die “Bild”, die Auszüge druckte, muss nun eine Gegendarstellung veröffentlichen.”

Das ist wahres Guerilla-Marketing: Die BILD freut sich über den Run auf die Folgeauflagen mit dem Thema, den Verkauf des Werkes wird die Aktion richtig voranbringen - und der Heinz hat jetzt endlich auch mal wieder ‘ne Schlagzeile…