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Archiv für März, 2006

kasus knaxus: Der Vonitiv

Der aktuelle Zwiebelfisch klärt auf, warum die Verwendung des Wörtchens “von” den Sprecher nicht immer adelt:

“Bevor man sich für eine Konstruktion mit “von” entscheidet, sollte man sich vergewissern, dass sie nicht falsch interpretiert werden kann. Das Wort “von” stellt eine Beziehung zwischen zwei Wörtern her, aber nicht immer ist von vornherein klar, wie diese Beziehung aussieht. Und kompliziert - da doppeldeutig - wird es schnell, wenn ein Perfektpartizip ins Spiel kommt. Nehmen wir nur mal die Überschrift “Mörder von Susanne verurteilt”. Die wirft doch ein recht seltsames Licht auf unseren Rechtsstaat. Wenigstens aber auf die Methoden der Presse. Selbst wenn bei diesem Mordprozess alles mit rechten Dingen zuging, so ist es doch unüblich, die Richterin nur mit ihrem Vornamen zu nennen.”

Webfundstück der Woche

Diesmal:
Willkommen bei der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein!

Auf der Startseite dieser Körperschaft des Öffentlichen Rechts ist - recht beschwerlich zudem, da hellgraue Schrift auf weißem Grund - Folgendes zu lesen:

“Schrift zu klein??!
Diese Seiten sind optimiert für eine Bildschirmaufösung von 800 x 600 Pixeln!
Ändern Sie die Bildschirmauflösung Ihres Rechners unter “Start” >> “Einstellungen” >> “Systemsteuerung” >> “Anzeige” >> “Einstellungen”"

Wer sagt’s denn - ein echter und technisch zeitgemäßer Beitrag zu Barriere-Freiheit und Nutzer-Freundlichkeit! Da fühlt man sich gleich so richtig willkommen!

Nebenbei: Daß man die Schrift auch vergrößern kann, ohne gleich die Bildschirmauflösung zu ändern, wird dem Webmaster notfalls sicher auch irgendein Abendschulkurs der Kategorie “Browser für Dummies” o.ä. noch vermitteln können. Zumindest dafür wird doch noch Geld da sein, oder?

Hier die Zugabe:

“Verlinkungen auf unsere website unter Verwendung des Corporate Designs der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein dürfen ebenfalls nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung durch erfolgen.”

Und zum Impressum sag’ ich nicht schon wieder was.
Diesmal nicht…

Der optimistische Pessimist - Stanislaw Lem gestorben

SPIEGEL ONLINE:

“Stanislaw Lem war ein Science-Fiction-Schriftsteller, dem die Zukunft stets suspekt war. Viele Errungenschaften der modernen Technik nahm er in seinen Utopien vorweg, aber stets warnte er die Menschheit vor ihrer Hybris. Heute ist Lem im Alter von 84 Jahren gestorben.”

Wohl dem, der starke Fürsprecher hat…

…so wie die Unterhaltungskonzerne. Was vor kurzem hier notiert wurde, ist nun amtlich. Zumindest die Bundesregierung ist nun durch mit dem Thema Kopieräuber und wie man ihnen beikommt.

SPIEGEL ONLINE vermeldet die Verabschiedung des sog. zweiten Korbs der Urheberrechtsnovelle durch das Bundeskabinett:

“Die “Bagatellfallregelung” für gelegentliche Kopierer ohne kommerzielle Absichten soll es nun doch nicht geben. Statt klar zu definieren, was wie bestraft werden könnte, überlässt es das Gesetz den Staatsanwälten, ob sie ein Verfahren einleiten oder nicht. Prinzipiell ist so auch der einmalige CD-Kopierer ein Missetäter, der allenfalls auf Gnade hoffen kann - wie einst zu Kaisers Zeiten. Aus Kunden, vor allem aber aus den meisten Schulkindern, werden also per Definition potenzielle Kriminelle.”

Mehr noch:

“Der zweite Korb der Urheberrechtsnovelle [sieht] mittlerweile vor, den Rechteinhabern gegenüber Internetprovidern ein Auskunftsrecht zur Identifizierung Datentauschender Kunden zu gewähren (”zivilrechtlicher Auskunftsanspruch”). Sprich: Nicht mehr die Staatsanwaltschaft erfragt bei der Telekom den Namen eines Sünders, sondern Time Warner, Sony-BMG, Universal, EMI und Co.”

Schöne neue Welt…

Der Einwanderertest: Es muß sein…

…denn man muß einfach jede Chance nutzen, diese den Köpfen scheinbar zu gut behüteteter ministerialer Nerds entsprungene ungute Mischung aus missionarischer Gesinnungskorrektheit und naiver Demokratümelei mal zur Diskussion zu stellen!

Haben wir denn wirklich keine anderen aktuellen Probleme, über die man zuförderst mal nachdenken sollte? Obwohl - das eigentlich Schlimme ist doch:

Darf es wirklich sein, daß das hier tatsächlich das Ergebnis ist, das dabei herauskommt, wenn sich bei uns volksvertretend jemand Gedanken über die Lösung eines wichtigen Problems macht?

“Im Baden-Württemberger Test lautete etwa eine Passage zur Homosexualität: “Stellen Sie sich vor, Ihr volljähriger Sohn kommt zu Ihnen und erklärt, er sei homosexuell und möchte gerne mit einem anderen Mann zusammenleben. Wie reagieren Sie?”
Auf solche Fragen, die selbst Deutsche wohl unterschiedlich beantworten würden, ohne sich gleich des Verdachts des Fundamentalismus auszusetzen, hat Hessen nun gänzlich verzichtet. Dennoch gibt es auch im neuen Fragenbogen aus Wiesbaden Themen, die durchaus heikel sind. So wird etwa nach dem “Existenzrecht Israels” gefragt oder danach, ob sich Frauen ohne Begleitung männlicher Verwandter in der Öffentlichkeit bewegen dürfen.”

Ich will ja gar nicht erst das gehässige Argument bemühen, daß sich das deutsche Staatsvolk spontan um einen deutlich zweistelligen Prozentsatz verringerte, machte man das Bestehen des “Hessentests” nachträglich zur staatsbürgerlichen Pflicht.

Aber ernsthaft zu behaupten, daß man mit einem Fragebogen dieser Qualität die Integration von Ausländern tatsächlich fördern kann, läßt nur den Schluß zu, daß sich jemand entweder mangels Realitätsbezug zu dieser Welt gedanklich offenbar in einem Paralleluniversum bewegt oder aber die hohe Gemeinde schlicht veralbern will:

Solche Fragekataloge entwickelt man, wenn Wahlkampf ist und indifferente Befindlichkeiten und niedrige Instinkte in Stimmen umgewandelt werden sollen - oder aber, wenn man verhindern will, daß Leute ins Land kommen! Fragt e.g. mal bei den Schweizern nach - die wissen, wie man Einwanderung vernünftig (be)steuert - oder bei den Niederländern, die stellen wenigstens nicht so moralinsaure Fragen…

Und ansonsten mag jetzt jeder selbst mal überprüfen, wie deutsch er eigentlich ist!

Ist der Ruf erst ruiniert…

…gibt’s eigentlich nichts mehr zu schädigen.

Gerhard Schröder, der kommende Aufsichtsratschef des Ostsee-Pipeline-Konsortiums, ist da allerdings anderer Ansicht, wie SPIEGEL ONLINE der heutigen “Bild am Sonntag” entnommen hat:

“Der agile Vortragsreisende Schröder (SPD) [will] ausgerechnet dem stets um Öffentlichkeit bemühten FDP-Chef Guido Westerwelle den Mund verbieten lassen.

Juristisch geht es um ein Zitat. Westerwelle hatte in einem Interview gesagt: “Und natürlich gönne ich Gerhard Schröder jeden Rubel. Ich finde es allerdings problematisch, dass er als Bundeskanzler einer Firma einen Auftrag gegeben hat und dann wenige Wochen nach Amtsübergabe in die Dienste eben jener Firma tritt.” Schröders Anwalt fordert nun von Westerwelle eine Unterlassungserklärung, eine Richtigstellung und seine Anwaltskosten.”

Natürlich gibt es - hinreichend spitzfindig betrachtet - argumentative Ansatzpunkte, die Erklärung Westerwelles als “unrichtige” Behauptung anzusehen. Und mindestens genausoviele Argumente, die Aussage als völlig zutreffend zu empfinden.

Allerdings sollte sich der Ex-Bundesgerd grundsätzlich einfach mal ein bißchen mehr Gelassenheit gönnen. Nicht nur, wenn’s um seine Haarfarbe geht. Oder fehlt ihm die öffentliche Aufmerksamkeit inzwischen schon zu sehr?

Die post-amtliche Versorgung von Politikern hat schließlich gute Tradition. Da haben etwa die Herren Gerster, Tacke und vor allem Bangemann noch ganz anders hingelangt als der Gerd. Oder Amtsvorgänger Helmut “Bimbes” Kohl. Der hat die öffentlichen Sprüche über seine (nicht nur) nachkanzlerschaftliche geschäftliche Verbindung zu Leo Kirch (da war er wohlgemerkt anders als Kollege Schröder immer noch Abgeordneter im Deutschen Bundestag!) wie so vieles vorher einfach ausgesessen. Und niemanden verklagt - höchstens mal der Presse eine Gegendarstellung abverlangt…

Im Staatshaftungsrecht gab es früher mal den Grundsatz “Dulde und liquidiere!” Sollte heißten: Staatliche Eingriffe waren hinzunehmen, man konnte hinterher aber entschädigt werden.

Bezogen auf öffentliche Kritik an der eigenen Person der Zeitgeschichte paßt das genauso. Man müßte hier vielleicht nur zeitgemäß ein bißchen umformulieren: “Ignoriere und kassiere!”

Nachtrag: Es geht los!

Was ist ein Weblog?

Da habe ich zuletzt gerade noch über die informationelle Rückständigkeit vor Ort gelästert - nun belehrt mich die Presse in der Landeshauptstadt Kiel postwendend eines Besseren.

Die “Kieler Nachrichten” erklären ihren Lesern in einem Beitrag der heutigen Wochenenendausgabe, was ein Weblog ist:

“Nun – das Blog ist vergleichbar mit einem Tagebuch. Doch es wird nicht im privaten Kämmerlein verfasst, sondern im Internet. Der Begriff selbst setzt sich also folgerichtig zusammen aus Web – Kurzform für world wide web – und Logbuch. Daraus wird das Weblogbuch, also kurz das Blog.”

Sehr einleuchtend! Spätestens seit der “Feuerzangenbowle” (genauer: Dem Film mit der legendären Erläuterung der Funktionsweise einer Dampfmaschine) wissen wir schließlich, daß die einfachsten Erklärungen die größte Chance bieten, verstanden zu werden.

Ich durfte auch etwas dazu sagen. Und netterweise wurde außerdem gleich das “mepHisto-bLAWg” vorgestellt

Klappern gehörte zum Handwerk…

…der britischen Parlamentsmitglieder früherer Jahrhunderte.

Deshalb ist in Großbritannien seit mittelalterlicher Zeit gesetzlich verboten, daß die Parlamentarier die Houses of Parliament in Rüstungen betreten. Denn dort wohnte seinerzeit der König. Dem war das einfach zu laut.

Gültigkeit hat das Gesetz bis heute, ebenso wie eine ganze Reihe ähnlich skurril anmutender Bestimmungen, die jetzt ein Brite zusammengetragen hat, wie SPIEGEL ONLINE berichtet:

“Von Amerika ist man seltsame Vorschriften gewohnt. Doch auch in Großbritannien gibt es noch eine ganze Reihe von Gesetzen, denen es nicht an Skurrilität mangelt. Alkohol am Zügel ist dort ebenso verpönt wie, mit der Rüstung zu klappern.

Es liegt allerdings wohl nicht nur am Alter der Gesetze - auf der Insel scheint es eine grundsätzliche mentalitätsbedingte Disposition zu derartigen Regelungen zu geben:

“Auch heute noch hat das britische Parlament den Hang dazu, sich in seiner Gesetzgebung mit recht abstrakten Gefahren zu befassen. So verbietet der “Outer Space Act” von 1986 jedem Bürger, Gegenstände ohne offizielle Genehmigung in den Weltraum zu schießen, sollte eine außerirdische Macht den Commonwealth bedrohen.”

Nun, es mag sein, daß die Briten merkwürdige Gesetze haben. Welches Land nicht.

Bei uns allerdings werden sie zusätzlich noch in zunehmendem Maße möglichst unverständlich und umständlich formuliert.

Und ob sie zu anderen Gesetzen passen, die es schon gibt, interessiert den Gesetzgeber selbst inzwischen häufig offensichtlich so wenig, daß man es Gerichten kaum übelnehmen kann, die mittlerweile damit angefangen haben, sich selbst nicht nur als dritte, sondern auch als erste Gewalt zu begreifen…

Die Online-Diaspora

…im Norden der Republik:

Diesen “wichtigen Hinweis für Hyperlinks” kennt man ja leider inzwischen zur Genüge:

“Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - Haftung für Links - hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Erstellung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite unter Umständen mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Gericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Da wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben, distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf diesem Server und machen uns die Inhalte der gelinkten Seiten nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle verfügbaren Links auf diesem Server.”

Diesmal stammt der vieltausendfach kopierte unsägliche rechtliche Unfug aber ausnahmsweise nicht von der Privatseite eines hoffnungsvollen Hobby-Seitenbauers. Viel schlimmer:

“Anbieter dieser Website im Sinne der §§ 6 TDG, 10 MDStV ist der Präsident des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein”

Ob nun diese Angabe den Anforderungen des Gesetzes an die Benennung nicht nur des Anbieters sondern auch eines inhaltlich Verantwortlichen tatsächlich entspricht, will ich hier gar nicht weiter vertiefen.

Daß aber eine Pauschaldistanzierung für verlinkte Inhalte ausgerechnet auch noch im “Impressum” einer Entscheidungsdatenbank erfolgt, in der ausschließlich Entscheidungen des LAG Schleswig-Holstein selbst - also eigene Inhalte des Anbieters - enthalten sind, ist schon mehr als nur ein bißchen peinlich…

SAP-Belegschaft will nicht betriebsberaten werden

Nicht alle Beschäftigten werfen sich dieser Tage so bereitwillig wie die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in die starken Arme von Gewerkschaften.

Erneut ist jetzt ein Vorstoß der IG Metall gescheitert, einen Fuß in die Tür bei SAP zu bekommen. Dort sehen die Mitarbeiter nach wie vor keine Notwendigkeit zur Gründung eines Betriebsrats, wie SPIEGEL ONLINE vermeldet:

“Eine Mitarbeitervertretung nach klassischem Muster wird es auch künftig bei SAP nicht geben. Von den 5632 zur Wahlversammlung erschienenen Mitarbeitern stimmten lediglich 509 - also gerade mal neun Prozent - dafür. Damit ist die Initiative dreier SAP-Mitarbeiter, einen Betriebsrat unter Beteiligung der IG Metall zu installieren, abgeschmettert worden. [...].
Die Tatsache, dass ausgerechnet die IG Metall mit am Tisch saß, führte bei manchem zu Erheiterung. “Was verstehen die von unserem Geschäft?”, fragte einer, der “von Gewerkschaftseinfluss in dieser Branche nichts hält.”"

Tja, wenn das wirklich ein K.O.-Kriterium wäre, dürften noch ganz woanders viele Leute nicht mitreden, die es trotzdem täglich tun.

Und ich grüble gerade ergebnisoffen ein wenig darüber nach, weshalb Beschäftigte im öffentlichen Dienst anscheinend so viel schutzbedürftiger gegenüber ihrem Dienstherrn sind, als Angestellte in der freien Wirtschaft…