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Archiv für September, 2006

Gerichtlicher Ritterschlag für Wikipedia…

Sie ist längst im Gange, die Diskussion darüber, ob die Online-Enzyklopädie Wikipedia hinreichend wissenschaftlich, inhaltlich seriös genug und also zitierfähig ist.

Zumindest die Vorsitzende der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hat da augenscheinlich ihre persönliche Entscheidung bereits getroffen.

Aus einem kürzlich verkündeten Berufungsurteil der Kammer:

“Vielmehr hat der Kläger erst unter dem Druck eines weiteren Personalgesprächs [...] und der deutlichen Worte des Produktionsleiters [...] erklärt, dass er das so nicht gemeint habe. Hierbei handelt es sich nicht um eine Entschuldigung.

Mit der Bitte um Entschuldigung gesteht jemand ein, dass eine Tat von ihm, die er bewusst oder unbewusst begangen hat, ein Fehler war. Das Opfer der Tat kann die Entschuldigung annehmen oder ablehnen (zit. n. wikipedia).”

Ob das Zitat an dieser Stelle a) notwendig, b) sinnvoll, und ob es c) insbesondere die Schlußfolgerung des Gerichts zu begründen geeignet ist, will ich hier bewußt unkommentiert lassen. Das ist ein ganz anderes Thema…

tempora mutantur…

…nos et mutamur in illis. Sagten sich schon die ollen Lateiner.

Auf die neuesten Marketingoffensiven der Rechtschutzversicherungen bezogen, könnte man das - einigermaßen frei - etwa mit “Die Sitten ändern sich und wir sorgen dafür” übersetzen.

Aus einer Pressemitteilung der ARAG von vorgestern:

“Wie jede andere Haushaltsware wird der ARAG Rat & Tat-Rechtsschutz in eigenen Verkaufsregalen in den Penny-Märkten zu finden sein. [...].
Der Kauf der Versicherungspolice ist unkomliziert. In einer Verkaufsbox sind der Versicherungsschein, die Leistungsbeschreibung und die Versicherungsbedingungen des ARAG Rat&Tat Rechtsschutzes verpackt. Der Kunde nimmt die Box mit zur Kasse und erhält mit seinem Kassenbon eine persönliche PIN-Nummer. Von zu Hause aus kann er seinen neuen Versicherungsschutz per Post, Fax oder Internet bei der ARAG aktivieren. Bereits einen Tag nach der Registrierung ist der Rechtsschutz wirksam.”

Wie schön. Damit wird zumindest deutlich, wieviel Wert die Versicherer selbst auf eine kompetente Beratung ihrer zahlenden Kundschaft vor - und vor allem auch nach - Vertragsabschluß legen. Ausgerechnet “Penny” - das paßt begrifflich schon hervorragend. Einen Ramschladen namens “Centy” gibt’s ja leider (noch) nicht…

ARAG via mephistoblawg.de
ARAG goes Penny - Werbelogo auf der Startseite: Geiz ist geil, und Recht ist billig…

Und überhaupt: “Wie jede andere Haushaltsware…”! Sehr treffende Beschreibung. Recht zum Mitnehmen als kurzzeitig verfügbares Schnäppchen. Wir empfehlen Ihnen, sich zu bevorraten…

Zum Thema - und den naheliegenden Motiven für den auch andernorts momentan zu beobachtenden Kunden-Fischzug der Rechtsschutzversicherer äußert sich auch die “Süddeutsche Zeitung“:

“Verbraucher sollten sich beim Kauf von Versicherungen ausführlich beraten lassen, sagt Lilo Blunck, Geschäftsführerin beim Bund der Versicherten. Ihr komme diese Verkaufsaktion der Arag wie ein Ramschverkauf von Policen vor Inkrafttreten der neuen Beratungspflichten vor.

Im Verlaufe des nächsten Jahres werden mit der Umsetzung der Vermittlerrichtlinie neue Pflichten für Versicherungsverkäufer eingeführt, dazu zählt die Anfertigung von Beratungsprotokollen. “

Und spätestens dann werden wohl die 400-Euro-Kräfte an der Kasse mal zur Nachschulung müssen…

Käpt’n Kirk als Botox-Jünger…

Bei SPIEGEL ONLINE widmet man sich dem heutigen Deutschland-Fernsehstart (VOX, 22.05 Uhr) von “Boston Legal“, dem neuesten Serienimport aus den USA, dem Land der unbegrenzten Unmöglichkeiten:

“Als studierter Jurist weiß Serienschöpfer Kelley, dass nichts langweiliger wäre als eine Anwaltsserie, in der es wirklich um Paragrafen, komplexes Aktenstudium und juristische Glaubwürdigkeit ginge. Gerade mal einen etwas ernsteren Fall vom Kaliber Sorgerechtstreit mutet er dem Publikum pro Folge zu - ansonsten geht es um Neurosenpflege, pointenreiche Dialoge und erotisches Geplänkel. [...].

Wie bei allen guten US-Serien tragen auch ein gesundes Maß an Selbstironie und das Fehlen von Political Correctness dazu bei, dass sich der Zuschauer - auch im alten Europa - an den Merkwürdigkeiten und Auswüchsen der amerikanischen Gesellschaft erfreuen kann.”

Klasse! Der späte Käpt’n Kirk als Botox-Selbstanwender und seniler Anwalts-Patriarch. Schon deshalb werd’ ich da auf jeden Fall mal reinschauen…

Auch nicht gut…

Wenn man schon sinnlose Textbausteine aus dem Internet kopiert und unkritisch in seine eigene Seite einbaut, sollte man zumindest für eine gewisse sprachliche Anpassung an den eigenen Bedarf sorgen.

Sonst kommt am Ende so etwas dabei heraus:

“Falls Sie vermuten, dass von dieser Website aus eines Ihrer Schutzrechte verletzt wird, teilen Sie das bitte umgehend per elektronischer Post mit, damit zügig Abhilfe geschafft werden kann. Bitte beachten Sie: Die zeitaufwendigere Einschaltung eines Anwaltes zur kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen.”

Zur Abrundung des Ganzen ist die - ansonsten allerdings vorbildlich mit den notwendigen Angaben versehene - Impressumsseite passenderweise noch mit “Pflichtangaben gem. § 6 Teledienstedatenschutzgesetz (TDG)” überschrieben.

Lieber Dipl. Psych. und Psychotherapeut unbekannterweise: Ich kann selbstverständlich nicht Ihre professionelle Menschenkenntnis beurteilen. Aber aus eigener Anschauung darf ich versichern, daß die Einschaltung eines Anwaltes zur kostenpflichtigen Abmahnung so gut wie immer seinem wirklichen oder jedenfalls objektiv zu vermutenden Willen entspricht!

Und darüber, warum Ihr Freizeichnungsversuch - auch richtig verstanden - im Fall des Falles vergeblich sein wird, sollten sie schleunigst fachkundigen (rechtlichen!) Rat einholen. Bevor noch jemand auf die Idee kommt, Ihnen das in praxi einmal vorzuführen.

Ein guter Ratgeber wird Ihnen dann auch erläutern, warum Sie Ihr finanzielles Risiko mit einem derartigen Disclaimer für den Fall, daß tatsächlich mal ein gewerbliches Schutzrecht (oder das Wettbewerbsrecht) verletzt wurde, u.U. sogar nicht unbeträchtlich erhöht haben…

Die spinnen, die Deutschen…

Da wird eine Mozart-Oper vom Spielplan der Deutschen Oper Berlin abgesetzt, weil der Innensenator der Intendantin Angst und die sich gleich vollständig ins Hemd macht.

Wenn es überhaupt irgendeine Gefahr gibt, dann dürfte sie wohl durch diesen schönen Akt von Selbstzensur erst so richtig heraufbeschworen worden sein…

SPIEGEL ONLINE über den Vorgang:

“Im LKA wunderte man sich heute über die ganze Aufregung - denn die Analyse ergab weder konkrete Gefahren noch Hinweise auf solche. Nur “Demonstrationen oder Sachbeschädigungen” seien nicht auszuschließen. “Dass man deswegen das Stück absetzt, hat hier niemand erwartet”, sagt einer der Beamten und hat für das Verhalten der Oper nur Spott übrig: “Normalerweise hätte niemand etwas von dem Stück erfahren. Nun wissen selbst Islamisten ohne Deutschkenntnisse, wo sie sich abreagieren können.”"

Bemerkenswert auch der hochdramatische Ausgangspunkt des Ganzen:

“Körting [Anm. v. Mephisto: Das ist der Berliner Innensenator] schilderte den Ablauf heute so: Das LKA sei nach einem Hinweis der Bundespolizei tätig geworden. Dort sei zuvor “ein Anruf aus dem Ausland eingegangen”: Eine Frau habe telefonisch “darauf hingewiesen, dass die Inszenierung an der Deutschen Oper wie beim Karikaturen-Streit Muslime und Islamisten auf den Plan rufen könnte”.”

Oha! Nur gut, daß da schnell reagiert wurde. b.t.w.: Da sage noch mal einer, die  Deutschen hätten den Dienstleistungsgedanken nicht genügend verinnerlicht: Anruf genügt, und schon erstellt das LKA ihre ganz persönliche Gefahrenanalyse! Man sollte diesen Service vielleicht noch auf Leserbriefe und Forenbeiträge ausweiten…

Zynischer geht’s wohl nicht…

Wenn die Zeiten schlecht sind, muß man Kosten einsparen - und sich von Mitarbeitern trennen. Wenn es gut läuft, offenbar erst recht. So jedenfalls die PR-Logik des Springer-Verlags, über dessen Pläne zum Abbau von mehreren Hundert Arbeitsplätzen in der Verwaltung die Frankfurter Rundschau Online berichtet:

“Im vergangenen Jahr war der Gewinn in Europas größtem Zeitungshaus von 148 Millionen Euro 2004 auf das historische Hoch von 231 Millionen Euro gestiegen. Unternehmenssprecherin Edda Fels sagte, gerade in ertragsreichen Jahren sei der Zeitpunkt, verantwortlich zu handeln, um Krisen vorzubeugen. Dann habe man auch die Mittel, die Arbeitsplätze “sozialverträglich” abzubauen.”

Das erinnert irgendwie an die lustigen Statements des ehemaligen irakischen (Des-)Informationsministers. Nur, daß die eh’ niemand ernst genommen hat, während es bei der Erklärung für den gewinnmaximierenden Fürsorgeakt von Springer jede Menge offizieller und heimlicher Glaubensanhänger geben dürfte…

Ach ja - um nicht falsch verstanden zu werden: Ich bin wahrlich kein Freund überflüssiger Verwaltung. Aber für gutes Gehalt darf man schließlich Erklärungen erwarten, die nicht nur gleich bei jedem Anti-Neoliberalen das Gefühl verursachen, hier gepflegt für dumm verkauft zu werden…

[via: 37sechsblog]

Was Max recht ist…

…ist Maxem billig.

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt den leicht bizarren Rechtsstreit um eine Internet-Adresse zwischen einem Anwaltskollegen und einem Domaininhaber, der unter einem gleichnamigen Pseudonym im Web auftrat, durch eine Nichtannahmeentscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Nicht-Namensträgers beendet. heise online dazu:

“Nachdem heftigen Gerangel um die Webkennung “maxem.de” durch alle Instanzen mit unterschiedlichen Richtersprüchen hat nunmehr das Bundesverfassungsgericht auf nationaler Ebene einen Schlussstrich unter die Angelegenheit gezogen. Die Adresse stehe dem Rechtsanwalt Werner Maxem zu. Der ursprüngliche Domaininhaber, der zwar nicht mit Hausnamen “Maxem” heißt, aber im Internet unter dem Pseudonym “Maxem” auftritt, habe die Benutzung der gleichlautenden Domain zu unterlassen.”

Gebracht hatte dem rechtsuchenden Kollegen allerdings schon die erstinstanzliche Entscheidung zu seinen Gunsten nicht viel:
Da offenbar versäumt worden war, einen - angesichts der streitigen Rechtslage naheliegenden - DISPUTE-Eintrag bei der DENIC zu veranlassen, führte die Aufgabe der Domain durch den Gegner lediglich dazu, daß nun ein Dritter gleichen Namens das Objekt der Begierde geschäftlich nutzt…

Vor 5 Jahren…

…begann er, der unheilige “Krieg gegen den Terror”. Und ein Ende ist nicht abzusehen. Höchstens für George und Tony, die beiden, die ihn maßgeblich angezettelt haben…

Aber nach wie vor gilt in Sachen “9/11″: Nichts genaues weiß man nicht. Die Dinge sind schwierig.

Mathias Bröckers jedenfalls bekennt sich bei TELEPOLIS als Verschwörungstheoretiker:

“Eigentlich ist doch alles ganz einfach mit dem 11.September 2001, es gibt nur zwei Möglichkeiten:

a) Eine kriminelle Bande, angeleitet von ihrem Boss in einer afghanischen Höhle, bringt mit Teppichmessern vier Passagierjets unter ihre Kontrolle, fliegt mit diesen Jets komplizierte Luftmanöver, überlistet dabei die gesamte, hochentwickelte Luftabwehr über den bestgeschützten Gebäuden der Welt, bringt sie zielgenau zum Einsturz und tötet bei diesem spektakulären Terroranschlag fast 3.000 Menschen.

b) Eine kriminelle Bande, die verdeckt innerhalb der US-Regierungs- und Geheimdienstbehörden operiert, ausgestattet sowohl mit den notwendigen Mitteln, Übungen, bei denen die Entführung von Passagierjets simuliert wird, real werden zu lassen, als auch mit den Motiven und Möglichkeiten, von den Anschlägen politisch und finanziell zu profitieren, benutzt Bande A bei ihrem Vorhaben als Sündenbock.”

Mannesmann-Prozeß: Die Karten sind neu gemischt

Josef Ackermann und seine Anwälte haben sich für das Berufungsverfahren neu aufgestellt: In der Neuauflage des Verfahrens vor dem Landgericht Düsseldorf wird es maßgeblich darum gehen, ob die Prämien, die die ehemaligen Mannesmann-Aufsichtsräte im Zuge des Vodafone-Deals kassierten, ein ungesetzlicher “Goldener Handschlag” waren oder ob sie für die damalige Mannesmann AG tatsächlich einen irgendgearteten Gegenwert besaßen.

SPIEGEL ONLINE:

“Die Strategie ist komplett überarbeitet, mindestens zwölf neue Zeugen sollen für die Verteidigung aussagen - die Anwälte von Ackermann sehen sich für die nächste Runde des Mannesmann-Prozesses gut gerüstet. Wie das “Handelsblatt” unter Berufung auf Kreise der Beteiligten schreibt, wollen die Verteidiger die Richter nun davon überzeugen, dass die umstrittenen Millionenprämien einen Nutzen für das Unternehmen hatten - und damit Freisprüche für Ackermann und seine Mitangeklagten erreichen.”

Und wann darf ein Link gelinkt werden?

Wenn man vorher artig beim Verlinkten um Erlaubnis nachgesucht hat!

Das meint jedenfalls der Seitenbetreiber, der dies auf seiner Web-Präsenz unter der Rubrik “Copyright”(!) schreibt:

“Grundsätzlich ist ein Verweis auf diese Website (Link) durch andere Websites ausdrücklich erwünscht, jedoch erst nach unserer Einwilligung.”

Derartiges ist natürlich ausgemachter Unsinn. Und beunruhigenderweise taucht das nicht etwa auf der Seite eines privaten Webbastlers auf, sondern auf einem Portal, das - nun ich will mal sagen - professionelle mediale Kompetenz vermitteln will.

Aber so verrückt, das jetzt auch noch zu verlinken, bin ich natürlich nicht.
Man weiß ja nie…