Die Mühlen der Justitia…
…zermahlen ab und zu den Falschen.
Über so manchen Schuldner müssen höhere Mächte ihre schützende Hand halten. Anders ist nicht zu erklären, was in diesem Vorgang abgelaufen ist, der mir heute im vorläufig letzten Akt den Puls wieder mal in die Höhe getrieben hat.
Außer vielleicht mit der Schlamperei und Ignoranz der Stellen, die eigentlich durch konsequente Rechtspflege das staatliche Gewaltmonopol rechtfertigen sollen…
Aber der Reihe nach:
Mandantin hat viel Geld zu bekommen, böser Gegner zahlt nicht. Mahnverfahren, dann Klage.
Verhandlungstermin I: Keine Einigung, Beweisbeschluß. Gericht terminiert weitläufig, lädt Zeugen.
Es folgt: Verlegungsantrag Gegner. Gericht terminiert weiträumig…
Verhandlungstermin II: Zeugen nicht da. Kein Wunder, da dem Gericht jetzt auffällt, daß vergessen wurde, die beim zweiten Durchgang auch dazu zu bitten. Neuer Termin von Amts wegen. Gericht terminiert weiträumig…
Verhandlungstermin III: Keiner da. Außer Klägerin und Anwalt. Kein Wunder, da der Termin kurzfristig aufgehoben worden war. Grund: Die Ladung an die entscheidungserhebliche Zeugin des Gegners war als unzustellbar, da unbekannt verzogen zurückgekommen. Dem Gegner war’s bekannt. Beides. Ersteres, weil die Zeugin seine Lebensgefährtin ist. Letzteres vermutlich, weil sein gerichtsansässiger Anwalt die Abladung anscheinend rechtzeitig in seinem Gerichtsfach hatte. Daher: Neuer Termin von Amts wegen. Zurück in der Kanzlei findet sich dann auch in der aktuellen Tagespost die Abladung, die am Vortag zur Post gegeben worden war. Gericht terminiert weiträumig…
Verhandlungstermin IV: Endlich. Alle da. Zeugenvernehmung. Entscheidung am Schluß der Sitzung. Gegner wird antragsgemäß verurteilt. Jubel bei den Guten…
Die Vollstreckung steht an. Also: Auftrag an den Gerichtsvollzieher, warten. Erster Versuch erfolglos, da der Schuldner inzwischen das Gleiche gemacht hat, wie die Zeugin, die unter seiner Decke steckt.
Recherche, dann zweiter Versuch. Diesmal weigert sich der Schuldner, irgendwelche Erklärungen gegenüber dem Gerichtsvollzieher abzugeben. Der lädt ihn zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ein. Er terminiert weiträumig…
Der Termin zur Abgabe der e.V. ist gekommen; der Schuldner nicht. Fein, sagt sich der Gerichtsvollzieher, dann bin ich die Sache jetzt ja los. Gedacht, getan: Protokoll samt Kostenrechnung eingetütet und mit dem Titel eine Woche später wieder zurück an den Anwalt.
Der fällt aus allen Wolken, weil er vorsorglich schon beim Vollstreckungsauftrag die Verhaftung des Schuldners für genau diesen Fall mitbeantragt hatte, schickt ein freundliches Fax entsprechenden Inhalts und die Vollstreckungsunterlagen postwendend wieder zurück. Der Gerichtsvollzieher entschuldigt sich für das kleine Versehen und verspricht, die Dinge nun aber ganz schnell zu erledigen.
Heute nun ruft die Geschäftsstelle des Gerichts an: Der Haftbefehl sei erlassen und wohl morgen bei mir in der Post. Allerdings bitte man darum, ihn direkt noch einmal zurückzuschicken zwecks Berichtigung. Anstelle des Schuldners sei dort versehentlich die Gläubigerin als zu Verhaftende angegeben.
Ohne weitere Worte…


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