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Archiv für November, 2006

Die Mühlen der Justitia…

…zermahlen ab und zu den Falschen.

Über so manchen Schuldner müssen höhere Mächte ihre schützende Hand halten. Anders ist nicht zu erklären, was in diesem Vorgang abgelaufen ist, der mir heute im vorläufig letzten Akt den Puls wieder mal in die Höhe getrieben hat.
Außer vielleicht mit der Schlamperei und Ignoranz der Stellen, die eigentlich durch konsequente Rechtspflege das staatliche Gewaltmonopol rechtfertigen sollen…

Aber der Reihe nach:
Mandantin hat viel Geld zu bekommen, böser Gegner zahlt nicht. Mahnverfahren, dann Klage.

Verhandlungstermin I: Keine Einigung, Beweisbeschluß. Gericht terminiert weitläufig, lädt Zeugen.

Es folgt: Verlegungsantrag Gegner. Gericht terminiert weiträumig…
Verhandlungstermin II: Zeugen nicht da. Kein Wunder, da dem Gericht jetzt auffällt, daß vergessen wurde, die beim zweiten Durchgang auch dazu zu bitten. Neuer Termin von Amts wegen. Gericht terminiert weiträumig…

Verhandlungstermin III: Keiner da. Außer Klägerin und Anwalt. Kein Wunder, da der Termin kurzfristig aufgehoben worden war. Grund: Die Ladung an die entscheidungserhebliche Zeugin des Gegners war als unzustellbar, da unbekannt verzogen zurückgekommen. Dem Gegner war’s bekannt. Beides. Ersteres, weil die Zeugin seine Lebensgefährtin ist. Letzteres vermutlich, weil sein gerichtsansässiger Anwalt die Abladung anscheinend rechtzeitig in seinem Gerichtsfach hatte. Daher: Neuer Termin von Amts wegen. Zurück in der Kanzlei findet sich dann auch in der aktuellen Tagespost die Abladung, die am Vortag zur Post gegeben worden war. Gericht terminiert weiträumig…

Verhandlungstermin IV: Endlich. Alle da. Zeugenvernehmung. Entscheidung am Schluß der Sitzung. Gegner wird antragsgemäß verurteilt. Jubel bei den Guten…

Die Vollstreckung steht an. Also: Auftrag an den Gerichtsvollzieher, warten. Erster Versuch erfolglos, da der Schuldner inzwischen das Gleiche gemacht hat, wie die Zeugin, die unter seiner Decke steckt.

Recherche, dann zweiter Versuch. Diesmal weigert sich der Schuldner, irgendwelche Erklärungen gegenüber dem Gerichtsvollzieher abzugeben. Der lädt ihn zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ein. Er terminiert weiträumig…

Der Termin zur Abgabe der e.V. ist gekommen; der Schuldner nicht. Fein, sagt sich der Gerichtsvollzieher, dann bin ich die Sache jetzt ja los. Gedacht, getan: Protokoll samt Kostenrechnung eingetütet und mit dem Titel eine Woche später wieder zurück an den Anwalt.

Der fällt aus allen Wolken, weil er vorsorglich schon beim Vollstreckungsauftrag die Verhaftung des Schuldners für genau diesen Fall mitbeantragt hatte, schickt ein freundliches Fax entsprechenden Inhalts und die Vollstreckungsunterlagen postwendend wieder zurück. Der Gerichtsvollzieher entschuldigt sich für das kleine Versehen und verspricht, die Dinge nun aber ganz schnell zu erledigen.

Heute nun ruft die Geschäftsstelle des Gerichts an: Der Haftbefehl sei erlassen und wohl morgen bei mir in der Post. Allerdings bitte man darum, ihn direkt noch einmal zurückzuschicken zwecks Berichtigung. Anstelle des Schuldners sei dort versehentlich die Gläubigerin als zu Verhaftende angegeben.

Ohne weitere Worte…

Elfmeterschießen nach Verlängerung: Bundesgerichtshof verhandelt Revision im Fall Hoyzer

SPIEGEL ONLINE:

“Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) befasst sich morgen mit den Revisionen der Angeklagten im Wettskandal-Prozess um Ex-Schiedsrichter Hoyzer. [...] Der BGH kann die Urteile bestätigen und damit rechtskräftig machen, er kann die Beschuldigten aber auch freisprechen. [...]

Was für den Laien eine eindeutige Sache ist, kann für Juristen ganz anders aussehen: Der 5. Strafsenat des BGH musste sich vor 45 Jahren bereits einmal mit manipulierten Wetten zu beschäftigen. Damals ging es um Pferderennen, auf die ein Spieler getippt hatte, der die Ergebnisse der Rennen kannte. Der Mann war als Betrüger verurteilt worden, der BGH hob das Urteil jedoch auf. Es sei eine “willkürliche Konstruktion”, anzunehmen, der Wettende habe vor dem Spieleinsatz unausgesprochen erklärt, er kenne den Ausgang der Rennen nicht.”

Eben. Und im Übrigen: Der Teufel ist ein Eichhörnchen. Klar kann man unberechtigte Elfmeter pfeifen. Aber ob sie dann auch reingemacht werden, kann auch der übelste Schiebe-Schiri nicht wissen.
Ebensowenig dann sein honoriger Geschäftspartner, der drauf baut.
Und der wiederum kann auch nicht wissen, ob sich der bestochene Pfeifenmann vielleicht nicht doch noch in die schwarzen Hosen macht, wenn’s soweit ist.

Ich bin gespannt…!

Warum Emsdetten auch ohne Counterstrike immer wieder passieren wird…

Mit den reflexartigen Betroffenheitsduseleien und Law-and-Order-Parolen nach dem Amoklauf von Emsdetten befaßt sich TELEPOLIS:

“Dass Politiker und Publizisten sofort ein Verbot von Killerspielen fordern würden, war am Tag danach ebenso zu erwarten wie die wohlfeile Forderung nach mehr Psychologen und Betreuung an den Schulen.

Von der Verantwortung der Eltern ihren Kindern gegenüber, von Verboten und Aufsichtspflicht oder von frühkindlicher Prävention, die schon im Kindergarten und in der Grundschule an- und einsetzt, um Kindern entsprechende Signale und Vorgaben zu geben, war dagegen weniger zu hören.”

Natürlich nicht. Schließlich braucht das Volk einfache Lösungen. Mit dem eigenen Intellekt und dem gefühlten politisch-korrekten Wohlbefinden kompatible. Die bieten Beckstein & Co. in der Tat. Ebenso wie die üblichen Betroffenheitsblubberer. Gefühl ist, wenn man trotzdem denkt…

Es wäre auch zuviel verlangt, zu erwarten, daß ausgerechnet die Volksvertreter mehr in der Birne haben als das Stimmvieh, das sie über irgendeine Liste aus Versehen ins Parlament geblökt hat.

Nicht, daß am Ende noch jemand auf die Idee kommt, man müßte sich mal grundsätzlich Gedanken darüber machen, nach welchen Werten und Prioritäten diese Gesellschaft eigentlich inzwischen lebt.

Damit verglichen ist das oft gescholtene Wertesurrogat “Geiz ist geil!” nur das niedliche Motto eines Kindergeburtstags…

Wer starke Nerven hat, braucht sich nur mal einen Nachmittag lang (aber wirklich einen ganzen, einschließlich Vorabendprogramm!) wahlweise Sat1 oder auch RTL reinzutun. Und weiß, was ich meine.

Wenn man sich mal verinnerlicht, was dort mit immer rüderen Methoden als Realität verkauft wird, kann man nicht ernsthaft auf die Idee kommen, daß sich diese Probleme allein durch das Verbot menschenverachtender Ballerspiele beseitigen lassen.

Volker Pispers sagt in seinem dieswöchigen Beitrag für das WDR 2-Kabarett alles, was sonst noch dazu gesagt werden muß.

Wieder einmal sehr, sehr hörenswert. Obwohl er diesmal kein bißchen witzig ist…

Wowi: Die Heide von Berlin?

Gerade vermeldet “FAZ.NET” ein sozialdemokratisches Deja-vu:

“Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) ist bei der Wahl im Abgeordnetenhaus zunächst gescheitert. Der 53 Jahre alte bisherige Amtsinhaber verfehlte am Donnerstag im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit.”

Mal schauen, was der weitere Nachmittag noch erbringt…

Update: Die Berliner Genossen haben’s besser im Griff. Oder die Männer…

Wie auch immer: Beim zweiten Versuch hat sich’s eine(r) rechtzeitig wieder anders überlegt. Wowereit wurde mit 75 Stimmen gewählt

Ob das auch gut so ist, mögen Berufenere beurteilen - oder die Geschichte…

Mittendrin - und nicht mehr dabei: Die Wahrheit eines Ex-Jury-Mitglieds über die Casting-Show “Popstars”

Natürlich haben wir es alle längst gewußt: Von wegen “Survival of the fittest”! Alles Lug und Betrug bei diesen Casting-Shows - mit starrem Blick auf die Quote.

Aber wenn man es mal so direkt erzählt bekommt, wie von Noah Sow bei BooCompany, dann stellt man gelegentlich fest, daß die Wirklichkeit stets noch etwas brutaler ist, als die eigenen Vorurteile:

“Zugegeben, ich habs sogar versucht, mitzuspielen und mir einzureden, ich würde das alles zu eng sehen und das wäre schon okay so und ich sei unprofessionell wenn ich nicht dabei mitwirke, Leute unter extremen Druck zu setzen blablabla… und so kam es auch zustande, daß ich schon nur noch frustriert und zynisch dabei zusehen konnte, als die einzigen beiden Kandidaten, die nachweislich keine Silbe singen konnten, durchgeschleift wurden, weil man bei ihnen ordentlich was zu kucken hat, dafür aber begabte VokalistInnen (die im übrigen nicht minder sexy waren sondern vielleicht bloß ein bißchen weniger kindergartenkompatibel) ausscheiden mußten. Tag für Tag habe ich mich einfach mehr geschämt, zu diesem Team mit dem unmöglichen Menschenbild und entgleisten Umgangston zu gehören. [...].

In den letzten Tagen hatte man das Konzept der “Einzelgespräche” (zur on-camera-Verkündung, wer weitermachen darf, und wer rausfliegt um danach zwar kein Popstar zu werden, sich aber trotzdem im Bikini auf Ibiza weiter filmen zu lassen) mehrmals geändert um “die größtmöglichen Emotionen” hinzukriegen, und nachdem -bis auf die Zusammenbrüche tagsüber unter Wassermangel beim Tanztraining- immer noch niemand so richtig heulen wollte, und es mit der Auswahl der “Kandidaten” gleichzeitig eng wurde, standen die Macher so unter Druck, daß noch mal ganz neue und extrafiese Saiten aufgezogen wurden. Ich saß am Jurytisch und mir wurde ein Zettel hingelegt, auf dem stand, wen ich als Jurymitglied nicht mehr gut finde und wen die Jury dabei haben möchte. Verfasst hat den Zettel nicht die Jury. Dazu gabs noch einen zynischen Spruch zur Erklärung. Mir wurde schlecht. ich schämte mich.”

Da bleibt nur zu hoffen, daß man das tapfere - übrigens auch podcastende - ehemalige  Jury-Mitglied vertraglich nicht so geknebelt hat, daß es sich für sein mutiges Outing jetzt auch noch juristisch verantworten muß…

Erstaunliche Ansichten einer Kölner Amtsrichterin…

verbreitet die “PC-PRAXIS” heute:

“Einmal ist keinmal: Geht aus einer E-Mail eindeutig hervor, dass es sich dabei um eine einmalige Info-Sendung handelt, ist es nicht rechtens, den Absender gleich auf Schadensersatz wegen des Zuschickens unerwünschter Werbepost zu verklagen. Das hat das Amtsgericht Köln entschieden (Az. 118 C 142/06). [...]. Dem Empfänger ist nach Ansicht des Kölner Amtsrichters bei den technischen Möglichkeiten des Internets vielmehr zuzumuten gewesen, zunächst selbst per Antwort-Mail um die zukünftige Unterlassung zu bitten.”

Getretner Quark wird breit, nicht stark. Wußte schon Goethe. Mehr gibt es inhaltlich nicht zu dem zu sagen, was die Kölner Amtsrichterin (ja, liebe Redakteure, Recherchieren gehört eigentlich zum Journalisten-Handwerk!) da im vereinfachten Verfahren von sich gegeben hat.

Daß die Sache aufgrund des geringen Streitwertes nicht berufungsfähig war, mag ein Grund für die Unbekümmertheit sein, mit der Frau Dr. iur. sich hier immerhin über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hinwegsetzt…

Was aber den eigentlichen Anlaß bietet, diesem Unfug hier Raum zu geben, ist ein anderer Umstand: Er wird auch noch durch einen offenbar äußerst fachkundigen Kollegen “geadelt”, der sich nicht nur im Artikel der “PC PRAXIS” sondern in einem weitgehend gleichlautenden Beitrag in der lokalen Wochenzeitung “MARL Aktuell dazu so äußert:

“Auch im Internet sollte man tunlichst nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, betont Rechtsanwalt Peter Muth von der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de). Offensichtlich besteht dann keine Wiederholungsgefahr, wenn der Versender einer zwar unverlangt zugesandten Werbe-Mail wie in diesem Fall umgehend eine Unterlassungserklärung abgibt.

“Die sofortige Einschaltung eines Rechtsanwalts war damit weder erforderlich noch angemessen”, sagt der im Internet-Recht erfahrene Anwalt (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute).”

Da staunt der Laie - und der Fachmann wundert sich…

Natürlich besteht keine Wiederholungsgefahr mehr, wenn eine (strafbewehrte!) Unterlassungserklärung abgegeben wurde. Nur folgt allein daraus selbstverständlich noch nicht, daß deswegen die Einschaltung eines Anwaltes entbehrlich war, die Anlaß zur Abgabe dieser Erklärung war…

Auf das “Geschmäckle” des hier praktizierten Geschäftsmodell zwischen redaktionellem Beitrag und gleichzeitiger direkter Bewerbung der Hotline des Kollegen durch Verlinkung bzw. Angabe der gebührenpflichtigen Telefonnummer will ich gar nicht weiter eingehen. (Selbst ich habe mich übrigens einen Moment lang ernsthaft gefragt, ob die Kollegen vom Deutschen Anwaltsverein jetzt völlig abdrehen, bis mir klar war, daß die fragliche Seite überhaupt nichts mit irgendeiner “offiziellen” Anwaltsvereinigung zu tun hat).

Wirklich bedenklich finde ich, daß der Kollege als erfahrener Internetrechtler von beiden Blättern zitiert wird, obwohl er auf der Hotline-Vorstellungsseite seine eigenen “Schwerpunkt-Rechtsgebiete” mit Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht sowie Vertrags- und allgemeines Zivilrecht aufzählt und zuletzt einigermaßen deutlich selbst zu seiner seit 2003 ausgeübten Tätigkeit schreibt:

“Die Schwerpunkte der Kanzlei Muth sind von Anfang an das Familien- und Erbrecht sowie das Miet- und Verkehrsrecht.”

Warum äußert er sich dann zu einer Materie, von der er anscheinend keine Ahnung hat? Oder läßt zu, daß er möglicherweise sinnentstellend falsch zitiert wird?

Und wieso fällt keinem der Redakteure ein, einfach mal nachzuschauen, mit was sich ein Anwalt eigentlich tatsächlich beschäftigt, bevor man ihn zum Fachmann schreibt?

Die Meldung mit der Maus: Tausende von Euro für Schlagertext-Zitat?

So neu ist der Vorstoß der Bundesjustiz-Brigitte nicht, jetzt allerdings wird er en passant wohl demnächst Gesetz. Grund genug für SPIEGEL ONLINE, ihn noch einmal gebührend und stammtischwirksam zu würdigen:

“Die Tücken des Urheberrechts sind im Internet-Zeitalter ein hochlukratives Geschäft für Anwälte und Rechte-Inhaber: Schon klitzekleine Popstar-Bildchen, die sich Teenager ohne Genehmigung auf ihre Internet-Seite laden, winzige Stadtplanausschnitte auf Privateinladungen oder Zitate aus Schlagertexten können arglose Surfer schnell Tausende Euro kosten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will “dem Missbrauch bei den Abmahnungen” nicht länger zusehen und in solchen Bagatellfällen zumindest die Anwaltsgebühren, die Advokaten von privaten Surfern fordern, bei Erstabmahnungen per Gesetz auf 50 Euro begrenzen.”

Abgesehen davon, daß tatsächlich teuer mitnichten der Mausklick, sondern nur das Veröffentlichen werden kann (es zahlt nicht der Anklicker, sondern der Anbieter) und schon deshalb die reißerische Überschrift des Artikels Blödsinn ist:

Recht billig, die recht populistische Diktion des Beitrags. Möglicherweise ist hier nicht der vollständige Hintergrund recherchiert; jedenfalls schwerlich verstanden worden.

Die Behauptung etwa, “[...] winzige Stadtplanausschnitte auf Privateinladungen oder Zitate aus Schlagertexten können arglose Surfer schnell Tausende Euro kosten“, ist schlicht und ergreifend falsch. In mehrfacher Hinsicht…

Also - man sollte bei der ganzen Sache einige Dinge nicht völlig aus dem Auge verlieren:

a) Anwälte ohne Mandat dürfen niemanden abmahnen. Grundlage des Tätigwerdens ist normalerweise immer der Auftrag eines Dritten. Von böswilligen Rechteinhabern ist aber im gesamten Beitrag keine Rede.
b) Lizenzgebühren werden weder von den abmahnenden Anwälten “gemacht”, noch dürfen sie sie behalten.
c) Die ungenehmigte geschäftliche Nutzung fremder Werke ist schlicht rechtswidrig, ggf. sogar strafbar.
d) Diese Rechtslage wurde nicht von Anwälten für Anwälte geschaffen, sondern von Politikern für Rechtsinhaber. Daß Anwälte ihr lediglich - wie es dem gesetzlich verankerten Berufsbild entspricht - Geltung verschaffen, ist per se nichts Unanständiges.
e) Massenhafter Mißbrauch fremder Rechte erfordert selbstredend auch massenhafte
Abwehr. Daß dabei das Rad nicht jedesmal neu erfunden werden muß, versteht sich wohl von selbst. Niemand findet ja auch etwas daran, wenn z.b. rückständige Forderungen aus Warenlieferungen mit Textbausteinen eingefordert werden und käme etwa auf die Idee, deshalb einen Gebührenabschlag beim Anwalt vorzunehmen.

Das eigentliche Problem z.b. in den Fällen der Stadtplanausschnitte besteht eher darin, daß die Gerichte sich z.T. sehr kritiklos auf mondpreisige Lizenzgebühren “einlassen” und dadurch die Angelegenheit erst für den Abmahner (und natürlich in der Folge auch seinen Anwalt) lukrativ machen. In Fällen dagegen, in denen Nutzer unter Mißachtung gewerblicher Schutzrechte eigene Vorteile aus fremder geistiger Leistung ziehen wollen, ist überhaupt nicht einzusehen, weshalb das gute alte Prinzip “Strafe muß wehtun, sonst ist sie keine!” nicht gelten soll…

Der Artikel verschärft leider das Problem, indem er die latent vorhandene Haltung vieler Nutzer “Alles, was ich im Web finde, darf ich selbstverständlich kostenlos für mich verwenden” völlig unreflektiert bestärkt.

Ausgerechnet einen Finanzbeamten, der als gesetzlicher Vorstand eines Vereins die widerrechtliche Veröffentlichung fremden Bildmaterials zu verantworten hat, als “Kronzeugen” für die (Un)sinnhaftigkeit der Rechtslage zu bemühen, ist allerdings (schon - aber nicht nur - wegen der putzigen Argumentation des Staatsdieners) dann wieder so amüsant, daß ich am Ende fast wieder versöhnt war…

Und daß die (fachlich übrigens sehr kompetente!) Justizministerin sich angesichts der juristischen Wanderbaustellen, die ihr Ressort seit geraumer Zeit produziert (aktuell z.B. diese), ausgerechnet hier zum Eingreifen aufgefordert sieht, dürfte eher medialen Sachgründen denn bürgerschützenden Notwendigkeiten geschuldet sein.

Bei mißbräuchlichen (= lediglich auf Einnahmen zielenden) Abmahnungen besteht schon nach gegenwärtiger Rechtslage keine Kostenerstattungspflicht. Jemanden außerhalb dieses Anwendungsbereichs davon abhalten zu wollen, gesetzliche Rechte wahrzunehmen, offenbart ein merkwürdiges Rechtsverständnis.

Und wie man einerseits den lobbygeprägten 2. Korb zur Urheberrechtsnovelle lobpreisen, gleichzeitig aber gegen böse Abmahner polemisieren kann, ist ein Sinn-Spagat, den wohl nur langjährige Politikerfahrung ermöglicht.

Über die angemessene Höhe des im Einzelfall zugrundezulegenden Streitwertes läßt sich sicherlich mit Recht diskutieren. Vor allem in Bagatell-Verletzungsfällen.

Als öffentlich propagierte Problemlösung lediglich die Gebühren des beauftragten Anwalts mit populistischen Parolen limitieren zu wollen, während man das den Rechtsinhabern zugestandene wirtschaftliche Interesse nicht nur unangetastet läßt, sondern es durch die Gesetzesänderung faktisch noch vergrößert, ist scheinheilig und unredlich. Nicht nur, weil es die Anwälte trifft.

Sondern vor allem, weil sich an der drohenden Kostenbelastung für den Verletzer im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung tatsächlich nichts Wesentliches ändert…