Business as usual: Abmahnung zwecklos?
Da hat ein in Abmahnungsfragen anscheinend sehr routinierter Onlinehändler an seinem Impressum geschraubt.
Das sehe ich mir heute morgen nur deshalb mal näher an, weil ich mal wieder eine höchst unwillkommene Werbebotschaft in meinem elektronischen Müllsammler vorgefunden habe, deren Absender sich hierzulande lokalisieren läßt.
Formulierungen wie diese hier gehören ja mittlerweile zum Standardsortiment jedes forengestählten Fernabsetzers:
“Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.”
Aber diese Passage liest man denn doch nicht so häufig - zumal gleich im Impressum:
“Auf Anfrage geben wir per Email Auskunft über abgegebene Unterlassungserklärungen, bitte wenden Sie sich hierzu unter Angabe des berechtigten Interesses an abc@xyz.com.”
Dumm. Dreist. Beides. Aber schon Goethe wußte (sinngemäß zitiert): “Die ganz Gescheiten und die ganz Dummen sind kein Problem. Gefährlich sind die Halbgebildeten!”
Aber wegen Spam abmahnen wird man den Laden wohl wenigstens noch dürfen…


meinungen