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Archiv für Januar, 2007

Der rot-weiß-schwarz-Discounter mag keine Sauereien…

SPIEGEL ONLINE:

“Als Wächter über den guten Geschmack ist der Elektrodiscounter Media-Markt bislang nicht aufgefallen. Ganz im Gegenteil: Die aufdringliche Werbung wird von prolligen Sprüchen bestimmt (”Ich bin doch nicht blöd”, “Lasst euch nicht verarschen”, “Sau, sau, saubillig und noch viel mehr”). [...].

Wer so austeilt, sollte eigentlich selbst ein dickes Fell haben. Aber dem ist nicht so. Eine vergleichsweise harmlose Parodie auf die aktuelle Ferkel-Reklame, die der Kölner Rainer Kohnen im April 2006 auf seiner Webseite ins Netz gestellt hat, ging den Managern bereits zu weit. “Media-Blöd - Du so blöd wie Sau”, hieß es auf media-bloed.de in einem Banner, das ganz ähnlich gestaltet ist wie jenes der Elektromarktkette. Natürlich ist die Seite im Media-Markt-Rot layoutet - und alle Naselang ist von “Sauerei” und “Ferkelei” die Rede. Offensichtlich eine Parodie. [...].

Dass eine Debatte über guten und schlechten Geschmack vor Gericht kaum zu führen ist, ist den Media-Markt-Anwälten bewusst. Sie begründen ihre Abmahnung denn auch nicht mit Kulturthesen, sondern mit einer angeblichen Verletzung der Markenrechte und einem Verstoß gegen das Unternehmenspersönlichkeitsrecht, das es tatsächlich gibt. Die “berühmte Marke” Media-Markt werde von Kohnen “verunglimpft”.”

Tja nun. “quod licet iovi, non licet bovi” - das wußten schon die ollen Römer…

D-Day in Berlin: Alles Doris, oder was?

Kölner Stadt-Anzeiger:

“Der siebte Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamburg hat sich eigens zur Vernehmung eines Zeugen in die Hauptstadt begeben. [...]. Gegenstand des Verfahrens ist eine 20 Monate alte Geschichte des Magazins „Der Stern“. Im Juni 2005 hatte es unter der Überschrift „Der Doris-Faktor“ behauptet, Ex-Kanzler Gerhard Schröders Ehefrau Doris Schröder-Köpf habe unter sechs Augen im Hannoverschen Privathaus der Familie die Idee zu den Neuwahlen ersonnen, worauf Schröder sie sich zu Eigen gemacht und Müntefering dies mit den Worten „Ja, das ist der richtige Weg“ unterstützt haben soll.

Frau Schröder-Köpf verklagte daraufhin den „Stern“ vor dem Landgericht Hamburg, das die Zeitung zur Veröffentlichung einer Richtigstellung verurteilte. Dies nun mochte der Verlag Gruner + Jahr nicht einfach hinnehmen und legte beim OLG Hamburg Berufung ein, mit der Begründung, Franz Müntefering habe sich in erster Instanz nur schriftlich eingelassen, müsse aber im Zeugenstand vernommen werden. Da die Prozessordnung vorschreibt, dass Mitglieder der Bundesregierung am Ort ihres Amtssitzes zu befragen sind, musste sich der Hamburger Zivilsenat nach Berlin bemühen.”

O2 can’t do…

Und zwar erstmal nicht das, was die Werbung und der sachkundige Vertragsberater der Mandantin vollmundig versprochen hatten. Nachdem mehrere technische Nachbesserungsversuche keinen Erfolg gebracht, und der spezielle Homezone-Tarif ihr statt einer Kosteneinsparung über Monate hinweg plötzlich dreistellige Mobilfunkrechnungen einbrachte, kündigte sie schließlich den Zweijahresvertrag mit O2 Germany. Dort sah man allerdings keinen Grund, sie “vom Haken zu lassen”. Also: Hin zum Anwalt.

Der meldet sich unter üblicher anwaltlicher Versicherung seiner Bevollmächtigung unter Angabe von Name, Adresse, O2-Kundennummer und Anschlußnummern der Mandantin schriftlich bei den Telefonisten, verlangt unter inhaltlicher Bezugnahme auf  mehrere, mit Datum genau bezeichnete Schreiben und Telefonate der Mandantin zwecks Meidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Akzeptanz dieser Kündigung - und erhält von der “Abteilung Beschwerdemanagement Recht” folgendes - “im Auftrag” (!) gezeichnete - Formschreiben zurück:

” Leider lag Ihrem Schreiben keine Vollmacht zur Wahrnehmung der Interessen unserer Kundin bei. 02 Germany unterliegt als Telekommunikationsunternehmen strengen datenschutzrechtlichen Richtlinien. Deshalb können wir Ihr Anliegen nur weiterbearbeiten, wenn Sie uns das o.g. Dokument zukommen lassen. Bitte haben Sie für diese Vorgehensweise Verständnis. Sobald uns die unterschriebene Bevollmächtigung vorliegt, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.”

So was nennt man wohl plumpes und ungehöriges Zeitschinden. Gutes Beschwerdemanagement sieht anders aus. Aber exakt dieser Umstand bot ja bereits den Anlaß meiner Beauftragung. Von daher wohl kein Grund zur Beschwerde. Und eigentlich ist das nur eine konsequente Gleichbehandlung: Wenn man seine Kunden nicht ernst nimmt, weshalb sollte man es mit deren Anwälten anders halten?

Von all den vielen Sachen, die man zu einem derartigen Verhalten nebst rechtlich unsinniger Begründung sagen könnte, nur eines:

Ernsthaft zu glauben, daß Rechtsanwälte ohne Auftrag in wirtschaftlich so unergiebigen Sachen mit viel Aufwand unautorisierte Schreiben an irgendwelche Firmen richten, könnte nur geistig sehr simpel strukturierten Zeitgenossen in den Sinn kommen - oder aber Menschen, deren Einkommen sich nicht danach richtet, wieviel sie leisten, sondern nur danach, wieviel Zeit sie an ihrem Arbeitsplatz verbringen!

Ach ja: Beim nächsten Mal wird gleich geklagt. Wenn schon eine schriftliche Ablehnung vorliegt, ist hinreichender Anlaß zur Klage geboten. Und wo Freundlichkeit unerwünscht ist, muß sie ja auch nicht aufgedrängt werden…

Spitzfindig ist nicht immer stichhaltig…

Die Kollegen vom LBR-Blog berichten heute über eine Entscheidung des LG Freiburg, das per einstweiliger Verfügung eine Abmahnung der zuständigen Anwaltskammer bestätigte, die für folgende anwaltliche Werbung ausgesprochen wurde:

“Vereinbaren Sie für eine erste Beratung mit uns in allen Rechtsgebieten ein Honorar von Euro 9,99!”

Die abgemahnten Kollegen wollten nun aber keineswegs zum o.g. Dumpingpreis jede Erstberatung durchführen. Sie hielten ihre Werbung trotzdem für zulässig, denn inhaltlich fordere man die potentiellen Mandanten ja lediglich dazu auf, ein Vertragsangebot über eine Beratung zu diesem Preis abzugeben. Dieses müsse nicht in jedem Fall angenommen werden.

Das Landgericht war rechtschaffen(d) empört:

“Der Text der Werbeanzeige kann von einem durchschnittlich informierten und angemessen aufmerksamen Verbraucher nur dahingehend verstanden werden, dass die Beklagten für eine erste Beratung in Rechtsangelegenheiten in jedem erdenklichen Rechtsgebiet nur ein Honorar von 9,99 Euro verlangen. In ihm wird die Erwartung geweckt, dass er unter Vorlage der Originalanzeige und bei Bezahlung von 9,99 Euro eine erste Beratung in jedem Rechtsgebiet erhalten kann. [...]. Nach dem Inhalt der Anzeige bekunden die Beklagten ihre Bereitschaft, zu den angebotenen Konditionen einen Vertrag mit jedem Verbraucher abzuschließen.

Auf die Frage, dass hierin nicht ein Angebot im eigentlichen Sinne liegt, kommt es nicht an, da bei jeglicher Werbung das Angebot zum Abschluss eines Vertrags erst vom Kunden ausgeht. Behält sich der Werbende jedoch vor, dieses Angebot im Einzelfall deshalb nicht anzunehmen, weil ihm der beworbene Preis für die Leistung zu niedrig ist, so wirbt er irreführend.

Der irreführende Charakter der Werbung liegt angesichts der Einlassung der Beklagten so offenkundig auf der Hand, dass der auf Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtete Antrag der Beklagten kaum noch nachzuvollziehen ist.”

Ist die Anwaltschaft beleidigungsfähig?

Bin von Hause aus ja kein Strafrechtler. Aber angesichts dieser unverschämten Formulierung, mit der eine obskure Ltd. die Verträge einleitet, die sie zur vertraglichen Bindung ihrer Vertriebsgehilfen regelmäßig verwendet, denke ich ernsthaft über die Eingangsfrage nach - mit Zielrichtung einer Strafanzeige:

“Da wir generell andere Wege gehen, beginnt auch unser Handelspartnervertrag etwas anders als üblich. [...]. Hier nun vorab einige Erläuterungen zum Handelspartnervertrag, denn Verträge sind meist etwas für Anwälte und nicht für Menschen. Trotz alledem müssen wir unser Miteinander schriftlich fixieren.”

Ohnehin ein interessanter Laden:

Die Verträge lauten auf eine Ltd. mit Sitz im deutschen 36093 Künzell. Entsprechend ist die vertragliche Gerichtsstandvereinbarung formuliert. Das Impressum der zugehörigen Website dagegen weist als inhaltlich verantwortlich eine Ltd. identischen Namens aus, die allerdings ihren Sitz plötzlich auf den Balearen hat.

Inhaberin der fraglichen Domain wiederum ist nicht etwa die Firma oder eine am Firmensitz ansässige Person, sondern eine in 88631 Beuron gemeldete Privatperson, die jedenfalls auch nicht identisch ist mit dem im Vertrag als Firmenvertreter benannten Geschäftsführer.

Ebensowenig paßt die im Webimpressum alternativ genannte Kontakttelefonnummer von der Vorwahl her zu einem der beiden für Deutschland in Frage kommenden Orte.

Insgesamt: Sehr vertrauenserweckend das Ganze!

Was die Damen und Herren allerdings nicht davon abhält, in die Präambel ihres Vertragswerks allen Ernstes auch das hier hineinzuschreiben:

“Wir wollen keine Anonymität, sondern das Vertrauen unserer Kunden!”

Staat haftet für unzureichend ausgestattete Behörden

FAZ.NET:

“Der Staat kann für die verschleppte Bearbeitung von Anträgen seiner Bürger durch unzureichend ausgestattete Behörden grundsätzlich haftbar gemacht werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. In dem zu entscheidenden Fall ging es um eine 450.000-Euro-Klage gegen das Land Schleswig- Holstein wegen verzögerter Grundbucheintragungen für ein Wohnungsprojekt - der Rechtspfleger war hoffnungslos überlastet.

Nach Angaben des BGH müssen die Behörden mit der gebotenen Beschleunigung arbeiten. Die Verwaltung muss die personellen Voraussetzungen dafür schaffen, andernfalls können geschädigte Bürger Ansprüche gegen den Staat geltend machen.”

“Nach Angaben”! Nun ja… Aber daß der grundsätzliche Ansatz über ein Organisationsverschulden inklusive zivilrechtlicher Rechtsfolgen jetzt endlich auch mal in diesem Bereich auch auf den Staat angewendet wird, ist natürlich sehr zu begrüßen…

Ob guter Rat teuer sein darf…

…darüber haben Rechtsschutzversicherer naturgemäß andere Ansichten als Anwälte.

Geiz bleibt auch 2007 immer noch geil. Nicht nur bei Saturn. Nur daß bei letzterem Konzern der Kunde geizen kann, während die Rechtsschutzversicherer mit der Leistung für ihre Kunden geizen, deren Geld sie schon kassiert haben - oder denen sie es erst noch abnehmen wollen.

Allein wichtig ist offenbar, daß der Versicherte für seine Beiträge nicht zuviel beansprucht, getreu dem Motto: “Jeder Rat, der billig ist, ist gut genug!”

Mit dem nachstehenden - durch die verantwortlichen Verbandsfunktionäre übrigens ohne jeglichen Respekt vor dem presserechtlichen Trennungsgebot auf der Startseite des offiziellen Internet-Auftritts des Handballverbandes Schleswig-Holstein veröffentlichten - Text gehen die HDI-Versicherungen seit geraumer Zeit auf Bauernfang unter den ehrenamtlichen Sportfreunden:

“Neu für HDI-Rechtsschutzkunden: Kostenfreie Beratung durch Anwälte

„Fragen statt Klagen!“… so könnte man den neuen Service der HDI-Rechtsschutz-Versicherung interpretieren. Je nach Deckungsumfang besteht für Rechtsschutzkunden häufig ein zusätzlicher Beratungsbedarf bei der Lösung diverser Rechtsprobleme des Alltags, wie z.B.:

- § aus dem Scheidungsrecht

- § bei Mietangelegenheiten

- § bei Problemen mit dem Arbeitgeber

Die Kosten einer Fachberatung können hoch sein, bis zu EUR 220,–.

Ab sofort besteht in solchen Fällen für alle HDI-Rechtsschutz-Kunden (auch für diejenigen, die bislang lediglich eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen haben) die Möglichkeit, sich in jeder Lebenslage Rechtsberatung per Telefon einzuholen. Diese anwaltliche Fachberatung ist kostenlos und unabhängig vom bestehenden Deckungsschutz. Vom Schadenssachbearbeiter wird man in solchen Fällen an einen unabhängigen Anwalt weitergeleitet und erhält dort professionelle Beratung per Telefon. Der Anrufer zahlt lediglich die Telefongebühren (12 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz). Die spezielle Servicenummer wird allen HDI-Rechtsschutzkunden schriftlich mitgeteilt.”

Ich überlege inzwischen ernsthaft, ob sich wohl eine anwaltliche, kompetente (Rechtsschutz-)Versicherungsberatungs-Hotline lohnt, mit der man - gegen ein bescheidenes Salär für die anzustellenden Stundenlöhner - die Ratsuchenden erstmal darüber aufklärt, wer ihr eigentlicher Gegner ist…

Was mich daneben noch umtreibt: Ich kenne bislang keine(n) Kollegen/-in, der/die offen zugibt, bei solchen Versicherer-Aktionen als “unabhängiger Anwalt” (!) mitzuwirken.
Wen beauftragen die dann bloß? Oder stimmt das am Ende alles gar nicht - und es sitzen da in Wirklichkeit lauter Angestellte der HDI am Telefon…?

P.S.: Tatsächlich sind sogar die anfallenden Kosten höher als angegeben - seit 01.01.2007 kostet die Plauderei den Anrufer einer 01805er-Nummer nämlich nicht mehr 12 Ct pro Minute, sondern 14 Ct… (Dank an den Kollegen Carsten Hoenig für den Hinweis!)

Strafmaßverhandlung im Fall El-Motassadeq: Entzug des gesetzlichen Richters?

TELEPOLIS:

“Am heutigen Freitag begann vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) der dritte Aufguss des ehemals weltweit ersten Prozesses im Zusammenhang mit den Terroranschlägen vom 11. September 2001. Allerdings wird nicht erneut die Frage nach Schuld oder Unschuld des Angeklagten Mounir El-Motassadeq Gegenstand der Verhandlung sein, sondern die Aufgabe des eigens für dieses Verfahren gegründeten 7. Strafsenats des OLG besteht lediglich darin, das Strafmaß, 7 Jahre Haft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, zu verschärfen - so die Vorgabe des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.

Ein Novum in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik, das von Motassadeqs Anwälten als Justizwillkür interpretiert wird, weshalb sie das Bundesverfassungsgericht anriefen und beim OLG beantragten, das Verfahren auszusetzen, bis das Hohe Gericht entschieden habe.”

Einsame Klasse: Selbständige - die eigentliche Unterschicht?

Wolf Lotter befaßt sich in einem ausführlichen und ebenso lesenswerten wie entlarvenden Beitrag bei “brand eins” mit Deutschlands Umgang mit Menschen, denen beim Wort “Leistung” nicht als allererstes die Frage einfällt, wo man die am besten beantragen kann:

“Selbstständige sind Menschen, die etwas unternehmen und vielfach die Grundlage weiterer Unternehmen legen. Leute, die auf eigenes Risiko, mit eigenem Geld und Geschick etwas tun und in der Regel hart dafür arbeiten. Es handelt sich um Menschen, die keine Anweisung von oben oder sonst woher brauchen, um arbeiten zu können. Positiv besetzt heißt das: selbstbestimmt, autonom, frei. So sieht man das in den meisten OECD-Staaten, wo Selbstständige wohlgelittene Bürger sind, gute Steuerzahler, gelegentlich sogar Vorbilder für junge Menschen. Anderswo, nicht in Deutschland. Denn hier sind Selbstständige ein Problem. [...].

Die GEM-Studie 2005 zeigt deutlich, wo die Probleme liegen. Im Bereich „gesellschaftliche Werte und Normen“, also der Akzeptanz von Selbstständigen und Gründern in der Gesellschaft, rutscht Deutschland ins unterste Drittel des Feldes von 33 OECD-Staaten ab. Dass Selbstständigkeit nicht erstrebenswert ist, wird in Deutschland ganz offensichtlich schon Hänschen eingebläut: Bei der gründungsbezogenen schulischen Ausbildung, also dem Feld, in dem jungen Bürgern Bewusstsein für Selbstständigkeit beigebracht werden könnte, liegt Deutschland auf Platz 29. [...].

Hier sind Selbstständige Menschen zweiter Klasse, Schein-Bürger, Außenseiter, Störenfriede, die es nicht zu einer anständigen Unselbstständigkeit geschafft haben, mit Lohn und Abzug, jeden Ersten, so wie alle. Scheinsicherheiten und Scheinheiligkeit überall. Doch die Realität macht Kasse. Das Staatsbestimmungsziel ist ihr egal. Die Wirklichkeit wartet nicht ewig.”