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Archiv für Februar, 2007

Was den Staat von einer Räuberbande unterscheidet…

Heribert Prantl befaßt sich mit der Diskussion über die Gesetzesgrundlagen von Online-Durchsuchungen und erklärt in der “Süddeutschen Zeitung”, warum die Diffamierung der Privatheit durch die Sicherheitsbehörden ein Ende haben muss:

“Die Justizministerin war es [...], die die hohen Anforderungen an den Lauschangriff, die das höchste Gericht im Urteil des Jahres 2004 formulierte, in ein Gesetz gießen musste. Mit diesem Gesetz hadert jetzt - Jörg Ziercke. Der BKA-Chef murrt, dass der Lauschangriff für die Praxis nicht mehr tauge, weil es dabei so viel zu beachten gebe.

Aber das ist es nun einmal, was den Staat von einer Räuberbande unterscheidet: Wenn er auf die Bürger zugreift, hat er die Regeln einzuhalten, die ihm die Verfassung vorgibt. Das ständige Lamento von Sicherheitsbehörden über Grenzen, die das Recht ihnen auferlege, gehen einem auf den Geist.

Erstens sind die Grenzen in den vergangenen Jahren vom Gesetzgeber ohnehin stets zurückgenommen worden; zum anderen ist es nun einmal Kennzeichen des Rechtsstaates, dass es Grenzen des staatlichen Agierens gibt.”

Dem ist nichts hinzuzufügen. Außer vielleicht, daß es höchst beunruhigend ist, wenn solche freiheitlich-demokratischen Selbstverständlichkeiten prominenten Repräsentanten der Exekutive mittlerweile mittels Leitartikeln nähergebracht werden müssen…

[via: LawBlog]

Ende eines bizarren Prozesses…

Kölnische Rundschau:

“Seine Internetseite enthält weiter volksverhetzende Propaganda. Daran wird sich auch nach der gestrigen Verurteilung des notorischen Holocaust-Leugners Ernst Zündel zu fünf Jahren Haft - die Höchststrafe für Volksverhetzung - nichts ändern. Denn auf die strafbare „Zundelsite“, die auf einem US-amerikanischen Server betrieben wird, hat die deutsche Justiz keinen Zugriff.”

Heute schon abgemahnt worden?

heise online:

“Mehrere deutsche Webhoster berichteten heise online, dass sie am heutigen Donnerstagmorgen eine Abmahnung des Unternehmens Iglusoft GmbH in ihrem Fax-Eingang vorfanden.

Iglusoft moniert in dem Anschreiben, dass die E-Mails der Abgemahnten “nicht den Formvorschriften entsprechen, die für E-Mails gelten, welche Geschäftsbriefe ersetzen”. Aufgrund der Rechtsverletzung sollen demzufolge Iglusoft “umfassende Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche” zustehen. Man sei “als Konkurrenzunternehmen beziehungsweise direkter Mitbewerber” abmahnberechtigt. In der beigefügten Unterlassungserklärung verlangt Iglusoft ohne weitere Begründung eine “pauschale Aufwandsentschädigung” von 137 Euro plus Mehrwertsteuer. Unterzeichnet ist die Abmahnung von einem “Rechtsassessor” des Unternehmens.”

Tja, schon schlecht, wenn das Euro-Zeichen im Auge die Sicht verdeckt.

Ein Rechtsanwalt hätte zumindest vorab mal geprüft, ob hier überhaupt wettbewerbsrechtliche Ansprüche greifen.

Aber das werden die Kollegen, die nun die Abgemahnten vertreten werden, sicherlich nachholen können…