Was den Staat von einer Räuberbande unterscheidet…
Heribert Prantl befaßt sich mit der Diskussion über die Gesetzesgrundlagen von Online-Durchsuchungen und erklärt in der “Süddeutschen Zeitung”, warum die Diffamierung der Privatheit durch die Sicherheitsbehörden ein Ende haben muss:
“Die Justizministerin war es [...], die die hohen Anforderungen an den Lauschangriff, die das höchste Gericht im Urteil des Jahres 2004 formulierte, in ein Gesetz gießen musste. Mit diesem Gesetz hadert jetzt - Jörg Ziercke. Der BKA-Chef murrt, dass der Lauschangriff für die Praxis nicht mehr tauge, weil es dabei so viel zu beachten gebe.
Aber das ist es nun einmal, was den Staat von einer Räuberbande unterscheidet: Wenn er auf die Bürger zugreift, hat er die Regeln einzuhalten, die ihm die Verfassung vorgibt. Das ständige Lamento von Sicherheitsbehörden über Grenzen, die das Recht ihnen auferlege, gehen einem auf den Geist.
Erstens sind die Grenzen in den vergangenen Jahren vom Gesetzgeber ohnehin stets zurückgenommen worden; zum anderen ist es nun einmal Kennzeichen des Rechtsstaates, dass es Grenzen des staatlichen Agierens gibt.”
Dem ist nichts hinzuzufügen. Außer vielleicht, daß es höchst beunruhigend ist, wenn solche freiheitlich-demokratischen Selbstverständlichkeiten prominenten Repräsentanten der Exekutive mittlerweile mittels Leitartikeln nähergebracht werden müssen…
[via: LawBlog]


meinungen