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Archiv für März, 2007

Ach wie gut, daß niemand weiß, wer da Atze Schröder heißt…

Ich hab fast alle CDs von ihm. Aber jetzt hat er verloren. Bei mir. Obwohl er gerade vor Gericht gewonnen hat…

Berlin.de:

“Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin untersagt einem Zeitungsverlag die weitere Verbreitung des bürgerlichen Namens des ausschließlich in Maskerade und mit dem fiktiven Namen „Atze Schröder“ auftretenden Künstlers, Schauspielers und Comedian.

Das Gericht bestätigt mit diesem Urteil einen Beschluss vom 18. Januar 2007, mit welchem dem Verlag bereits in einem Eilverfahren die Veröffentlichung des Namens verboten worden war.”

Schade. Jetzt werde ich nie erfahren, wie das prollende Goldlöckchen in beleidigungsfähiger Form firmiert. Jürgen Udo Bockelmann heißt er nicht. Da bin ich sicher.

Obwohl - da erwacht natürlich der anwaltliche Spürsinn!

Mal schauen: Im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts ist unter dem Aktenzeichen 39747033.9 unter der Leitklasse 41 seit dem 06.02.1998 die Wortmarke “Atze Schröder” eingetragen, die am 02.10.1997 durch die Kollegen Grafflage & Partner aus Emsdetten angemeldet wurde.

Den gesetzlichen Anforderungen entsprechend ist dem Registereintrag auch der Name des Inhabers dieser Marke zu entnehmen: Ein gewisser Hubertus Albers, ebenfalls aus Emsdetten.

Das wird doch nicht…? Nein, nein. Vermuten könnte man das sicher, aber sicher ist das natürlich keineswegs.

Ich glaube es auch eher nicht. Das wäre doch entschieden zu einfach. Und wer ernsthaft inkognito bleiben will, wäre doch nicht so blöd, selbst als Inhaber des Markennamens seiner Kunstfigur in einem öffentlichen Register in Erscheinung zu treten - oder so schlecht beraten! Ins Register hat man wahrscheinlich nur einen der Anwälte als formell Berechtigten eintragen lassen.

Ich werde weiter recherchieren… Irgendjemand muß es doch wissen!

Eine Landrätin in Latex…

…und Digitalfotos mit (in)diskreten Warnhinweisen:

Auch die Online-Ausgabe der Financial Times Deutschland scheint zuweilen mit heißer Nadel gestrickt zu werden.

Man berichtet dort über die künstlerisch und selbstdarstellungstechnisch wertvollen neuesten öffentlichen Aktivitäten der CSU-Landrätin Gabriele Pauli:

“Die 49-Jährige Pauli bastelt emsig an ihrem politischen Aufstieg. Mit den aufreizenden Modefotos liefert sie ihren Gegnern nun allerdings Munition. [...]. Pauli hatte sich mit roter Perücke, Latexhandschuhen, einer geschminkte schwarze Maske um die Augen und schwarzem Minikleid für die am Mittwoch erschienene Zeitschrift “Park Avenue” fotografieren lassen. “Ich sehe das als Fotokunst”, sagte die Lokalpolitikerin der “Bild”-Zeitung. Es sei für sie “jetzt genau das richtige Kontrastprogramm” sagte Pauli laut “Park Avenue”. Außerdem “helfe es, ihre Inhalte rüberzubringen”.”

Es hilft, “ihre Inhalte rüberzubringen”? Ja, was mögen denn das für welche sein…?

Egal - ich wollte etwas ganz anderes berichten. Die Story ist nämlich mit 2 Fotos bebildert. Auf einem davon sieht man die CSU-Spitzenkraft in dem besagten Outfit. Und in die Bildunterschrift ist dem Online-Redakteur dann ein bißchen Text mitreingerutscht, der da ganz bestimmt nicht hinsollte:

“ACHTUNG FOTO DARF NUR VERWENDET WERDEN, WENN AUCH DAS APRIL-COVER VON PARK AVENUE ID 179451 GEZEIGT WIRD”

Bin mal gespannt, wie lange das da noch steht…

Vandalismus zu geregelten Zeiten…

Mittäglicher Besuch in der Sparkasse meines Vertrauens. Ich warte darauf, daß der Geldautomat seine Funktion erfüllt, da fällt mein Blick auf ein Schild an der Wand:

“In der Zeit zwischen samtags 13.00 Uhr bis einschließlich montags 8.00 Uhr ist die SB-Halle wegen Vandalismus geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!”

Mal ganz abgesehen davon, daß ich dafür keineswegs Verständnis habe, den Dank also auch nicht verdiene: So ein Vandalismus, der zu geregelten Zeiten stattfindet, ist doch eigentlich nicht so toll, finde ich. Da fehlt irgendwie das anarchische, ungebändigte. Ich seh mir doch auch keinen Boxkampf mit Axel Schulz an oder trinke alkoholfreies Bier…

Die etwas anderen AGB…

…habe ich heute bei einem Webseitenschrauber gefunden. Wirklich bemerkenswert - jeder Absatz nur ein Satz:

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB’s

§1 Geschäftszweck
(1) Wir sind ein Nonprofit unternehmen.
(2) Wir wollen keinen Unternehmerischen Gewinn erzielen.
(3) Wir erstellen alle Leistungen zum Selbstkostenpreis.

§2 Geltungsbereich
(1) Es gelten ausschließlich die aktuellen AGB’s
(2) Mit seiner Bestellung erkennt der Käufer diese an

§3 Vertragsabschluß
(1) Angebote sind unverbindlich
(2) Eine Bestellung ist verbindlich – Vertragsangebot –
(3) Angebote gelten vorbehaltlich Leistungsengpässen
(4) Ein Kaufvertrag kommt durch Leistungserstellung oder Bestätigung zustande

§4 Preise
(1) Es gelten die zur Zeit der Bestellung gültigen Preise
(2) Alle Preise sind incl. der gesetzlichen MwSt

§5 Lieferung

(1) Leistungsfristen sind unverbindlich
(2) Der Verkäufer informiert den Kunden bei Leistungsverzögerungen
(3) Eine Leistungsverpflichtung steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung
(4) Bei höherer Gewalt ist der Verkäufer zu Leistungsverzögerungen berechtigt

§6 Zahlung
(1) Rechnungen sind zu 1/3 gegen Vorrauskasse zu begleichen
(2) Die Zahlung ist unmittelbar nach der Bestellung über Paypal zu leisten
(3) Restzahlungen sind spätestens 14 Tage nach Fertigstellung der Leistung zu Zahlen.

§7 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung beträgt 24 Monate
(2) Mangelhafte Leistungen sind bekanntzugeben
(3) Mängelrügen nur schriftlich mit Nachweis des Datums der Auftragsbestätigung

§8 Haftung
(1) Haftung nur bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
(2) Produkthaftung bleibt hiervon unberührt

§9 Eigentumsvorbehalt
(1) Erstellte Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers

§10 Datenschutz
(1) Daten werden gespeichert oder verarbeitet laut BDSG

§11 Wiederrufsbelehrung

(1) Es besteht ein 14tägiges Rücktrittsrecht nach Fertigstellung der Leistung

§12 Schlußbestimmungen
(1) Bestimmungsort/Gerichtsstand ist Kaufmannsdorf
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
(3) Unwirksame Bestimmungen haben keine Auswirkung auf andere Bestimmungen

Inhaltliche Kommentare verkneife ich mir. Auch wenn’s an einigen Stellen wirklich schwer fällt. Manchmal wäre mehr dann eben doch mehr gewesen…

Der Anwalt - ein vielseitiges Organ der Rechtspflege…

Die Justiz in Nordrhein-Westfalen hat jetzt ein neues Problem, wie sich einem Bericht bei “BusinessNews” entnehmen läßt:

“Nach dem Doppelmord an zwei Frauen am Freitag in Mönchengladbach erhebt eine Rechtsanwältin schwere Vorwürfe, die von den Behörden am Dienstag teilweise eingeräumt worden sind. [...].
Die Bluttat ist demzufolge erst durch eine Kette von Versäumnissen der Justiz ermöglicht worden. So sei der Doppelmörder bereits vor der Tat wegen Vergewaltigung mit Haftbefehl gesucht worden [...].
Trotz ihres Hinweises an die Justiz sei der 39-Jährige aber nicht festgenommen worden, als er unmittelbar vor der Tat am Freitag zu einem Gerichtstermin in Mönchengladbach erschien. [...].
Ein Familienrichter habe auf ihren Hinweis hin zwar die Staatsanwaltschaft aufgefordert, den Mann festnehmen zu lassen. Diese habe es aber offenbar versäumt, die Aufforderung an die Polizei weiterzugeben, sagte die Anwältin. Der Richter habe den Niederländer dann ebenfalls laufen lassen, obwohl er ihn im Gericht von Justizwachtmeistern hätte festnehmen lassen können. Zudem sei der Haftbefehl aus unersichtlichen Gründen nicht im Fahndungssystem der Polizei vermerkt gewesen.”

Für die Polizei waren die Aktivitäten der Anwältin der Opfer - die immerhin als einzige überhaupt richtig gehandelt hat - aber keineswegs ausreichend. Sie hat dem berufsrechtlichen anwaltlichen Pflichtenkatalog nun offenbar einen weiteren Punkt hinzugefügt: Die Pflicht, gefälligst selbst für die Verhaftung polizeilich gesuchter Gewalttäter zu sorgen:

Aus Polizeikreisen wurde auch Kritik an der Anwältin laut: „Hätte sie auf den Gerichtstermin früher aufmerksam gemacht, hätte auch eher etwas unternommen werden können.“

Das muß man sich wirklich mal klarmachen: Die Polizei schafft es nicht einmal, einen Haftbefehl gegen einen Gewaltverbrecher in die EDV zu übernehmen, aber der Anwältin wird hier allen Ernstes vorgeworfen, die Polizei nicht beizeiten darüber informiert zu haben, daß der Täter zu einem Gerichtstermin zu erscheinen hatte…

Der Anwaltskollege Carl J. Wiegand, dem ich den Hinweis auf den Bericht verdanke, kommentiert den Vorgang treffend:

“Klar, wir Anwälte sind ja für alles verantwortlich. Irgend wie erinnert mich das an eine Entscheidung des OLG Stuttgart während meiner Referendarzeit. Da hatte ein Anwalt am letzten Abend der Frist eine Berufungsbegründung nicht eingereicht, sondern einen Selbstmordversuch begangen. Der Wiedereinsetzungsantrag wurde abgeschmettert mit der Begründung, ein pflichtbewußter Anwalt hätte erst den Schriftsatz eingereicht und den Selbstmordversuch erst danach begangen.”

Ebenfalls zum Vorfall: Rheinische Post Online

Eva - Ungekrönte Königin des Guerilla-Marketing…

Meine Hochachtung vor Eva Herman steigt.

FOCUS Online kolportiert heute nämlich dies hier:

“Nach Hermans Ansicht verstößt der Plan von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) gegen die gottgewollten Geschlechterrollen, fördert Alkoholismus, Suizid sowie die Zerschlagung der Gesellschaft und könnte gar zur Ausrottung der Deutschen bis 2107 führen. [...]
Dass sie dabei auf die unterentwickelten Synapsen von Waisenkindern aus Rumänien verwies, einen Zusammenhang zu erhöhten Risiken für Bindungsunfähigkeit, Alkoholismus und Suizid herstellte und den Menschen aus Ostdeutschland aufgrund des DDR-Krippensystems eine höhere Gewaltbereitschaft attestierte, stieß bei vielen der anwesenden Journalisten auf ungläubiges Erstaunen.”

Noch eine Blonde auf Drogen? Nein, nein - alles ganz harmlos! Die Erklärung:

“Herman äußerte sich am Mittwoch in Berlin anlässlich der Vorstellung ihres neuen Buches „Liebe Eva Herman. Briefe an die Autorin des Eva-Prinzips“.”

Die Eva weiß halt, wie man’s macht…