Ach wie gut, daß niemand weiß, wer da Atze Schröder heißt…
Ich hab fast alle CDs von ihm. Aber jetzt hat er verloren. Bei mir. Obwohl er gerade vor Gericht gewonnen hat…
“Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin untersagt einem Zeitungsverlag die weitere Verbreitung des bürgerlichen Namens des ausschließlich in Maskerade und mit dem fiktiven Namen „Atze Schröder“ auftretenden Künstlers, Schauspielers und Comedian.
Das Gericht bestätigt mit diesem Urteil einen Beschluss vom 18. Januar 2007, mit welchem dem Verlag bereits in einem Eilverfahren die Veröffentlichung des Namens verboten worden war.”
Schade. Jetzt werde ich nie erfahren, wie das prollende Goldlöckchen in beleidigungsfähiger Form firmiert. Jürgen Udo Bockelmann heißt er nicht. Da bin ich sicher.
Obwohl - da erwacht natürlich der anwaltliche Spürsinn!
Mal schauen: Im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts ist unter dem Aktenzeichen 39747033.9 unter der Leitklasse 41 seit dem 06.02.1998 die Wortmarke “Atze Schröder” eingetragen, die am 02.10.1997 durch die Kollegen Grafflage & Partner aus Emsdetten angemeldet wurde.
Den gesetzlichen Anforderungen entsprechend ist dem Registereintrag auch der Name des Inhabers dieser Marke zu entnehmen: Ein gewisser Hubertus Albers, ebenfalls aus Emsdetten.
Das wird doch nicht…? Nein, nein. Vermuten könnte man das sicher, aber sicher ist das natürlich keineswegs.
Ich glaube es auch eher nicht. Das wäre doch entschieden zu einfach. Und wer ernsthaft inkognito bleiben will, wäre doch nicht so blöd, selbst als Inhaber des Markennamens seiner Kunstfigur in einem öffentlichen Register in Erscheinung zu treten - oder so schlecht beraten! Ins Register hat man wahrscheinlich nur einen der Anwälte als formell Berechtigten eintragen lassen.
Ich werde weiter recherchieren… Irgendjemand muß es doch wissen!


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