tagesschau.de zitiert heute vorab aus einem Interview des “STERN” mit Wolfgang Schäuble:
“Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen, als einen Unschuldigen bestrafen. Der Grundsatz kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten.
Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche?”
Ich will gar nicht erst auf die höchst polemische, fast demagogische Fragestellung eingehen.
Der Inhalt der Botschaft spricht für sich. Langsam dreht der Mann völlig durch. Maßlos, grenzenlos - und vor allem konsequent nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes.
Natürlich gelten bei der Gefahrenabwehr anderere Regeln als bei der Ahndung einer Straftat. Wenn es im Einzelfall gute, objektiv nachvollziehbare Gründe gibt, zu glauben, daß man eine Straftat durch eine konkrete Maßnahme verhindern kann, kann auch die Inanspruchnahme eines Unschuldigen gerechtfertigt sein - außer bei einer Abwägung Leben gegen Leben. Die ist (noch) verboten.
Das ist aber - fürchte ich - gerade nicht das, was der BMI meint. Seine aktuellen Pläne gehen stramm Richtung Generalverdacht gegen und präventive Inanspruchnahme alle(r) irgendwie denkbare(n) möglichen Täter.
Wer die Unschuldsvermutung mit einer geradezu perfiden “Definition” herabwürdigt und sie bewußt sprachlich in einen Kontext setzt, in den sie eigentlich nicht richtig hingehört, weil sie tatsächlich beim konkreten Thema keine direkte Rolle spielt, erweckt zumindest den mehr als naheliegenden Verdacht, daß er ganz anderes im Sinn hat.
Nämlich das Anliegen salonfähig zu machen, daß man der Unschuldsvermutung ganz grundsätzlich und auch in anderen Zusammenhängen doch bitteschön nicht mehr diese antiquierte Bedeutsamkeit beimessen möge, mit der sie Verfassungsromantiker immer noch versehen.
Was kann “Dr. Maßlos” noch stoppen? Ein Antrag ans zuständige Amtsgericht auf Bestellung eines Betreuers für den Geschäftskreis “Besorgung der Amtsgeschäfte eines Bundesminister des Inneren”?
Warum fällt diesem Mann, der sich anschickt, mit seiner Gesetzesaxt die Wurzeln des Verfassungsbäumchens zu durchtrennen, bloß niemand in den Arm?
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