Darf ein Kobold eine Freundin haben?
Darf er -oder nicht, der Wicht?
n-tv berichtet über den (vorläufigen) Ausgang eines Rechtsstreits zwischen der Autorin und Pumuckl-Erfinderin Ellis Kaut und der Zeichnerin Barbara von Johnson.
Letztere wollte bei einem Kinder-Malwettbewerb mitwirken, bei dem es darum ging, dem rothaarigen Kobold eine Freundin zu erschaffen.
Die geistige Mutter von Pumuckl hält davon aber überhaupt nichts - und wollte dies prompt gerichtlich verbieten lassen:
“In der mündlichen Verhandlung hatte Kaut im April vor Gericht betont: “Pumuckl ist ein Nachfahre der Klabauter und somit ein Geistwesen -wie ein Engerl. Engel werden nicht alt, heiraten nicht und zeugen keine Kinder.”"
Allerdings hat das Landgericht München I genau nachgelesen - und den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung nun zurückgewiesen:
“Die Richter erinnerten die Autorin [...] daran, sie selbst habe in einer ihrer Pumuckl-Gesichten davon erzählt, dass sich der Kobold unglücklich in die Nichte von Meister Eder verliebt habe. Deshalb müsse Kaut es grundsätzlich hinnehmen, dass der Klabauter mit einer Freundin in Verbindung gebracht werde.”
Die streitbare, mittlerweile 87-jährige Kaut gibt sich allerdings keineswegs schon geschlagen:
“Der Streit gehe weiter, kündigte die Autorin an, sie sei über den Ausgang “zuversichtlich”. Pumuckl werde “niemals eine Freundin haben, das schließe ich vollkommen aus”, versicherte Kaut mit Blick auf die Koboldfigur auf ihrem Arm.”
Spannend! Weniger der Ausgang des nächsten Verfahrens. Der scheint einigermaßen klar. Aber es schießt einem schon die Frage durch den Kopf, wo genau wohl die Grenze zwischen noch sozialadäquater Leidenschaft für eine Sache und schon akutem Betreuungsbedürfnis verlaufen mag…
Auch die Süddeutsche Zeitung hat sich vor einigen Tagen mit dem Verfahren befaßt.


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