Softwarekonzerne bedrohen ALG II-Empfänger…
Nein, zu lachen gibt’s momentan wirklich nicht sehr viel. Rein persönlich betrachtet. Aber heute habe ich am Ende einer Mandantenbesprechung doch kurzfristig laut loslachen müssen.
Was war passiert?
Dem Mandaten war von einer auf derartige Fälle spezialisierten Kanzlei eine unter Aufbietung aller verfügbaren Textbausteine komponierte Abmahnung wegen rechtswidriger Verbreitung und Veröffentlichung urheberrechtlich geschützer Werk(teil)e zugegangen. Mit kurzbefristeter Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung etc. pp. Das übliche Programm halt.
Nun ja, auch in diesem Fall nicht ganz ohne Hintergrund - die Teilnahme an altruistischen Online-Datei-Tauschkreisen ist eben rechtlich auch nicht ganz ohne… ;-)
Da der Mandant nicht umsonst so viel Freizeit hat, sich in P2P-Netzwerken zu tummeln, hatte ihn eine freundliche Dame unseres Sekretariats beizeiten gebeten, sich vor dem Besprechungstermin einen Beratungshilfeschein ausstellen zu lassen. Er war daraufhin auch brav zum Gericht gelaufen, hatte dort unter Vorlage des gegnerischen Schreibens seine Situation dargestellt, anstandslos seinen Beratungshilfeschein erhalten und ihn dann zur Besprechung mitgebracht.
Und als ich dann las, was der Rechtspfleger des Amtsgerichts als Betreff der Bewilligung eingetragen hatte, konnte ich wirklich kurzzeitig nicht mehr ernst bleiben:
” Wegen: Abwehr einer angedrohten Urheberrechtsverletzung.”
Wilde Welt. Jetzt werden Arbeitslosenhilfe-Empfänger schon von den großen Medienkonzernen mit Urheberrechtsverletzungen bedroht! Wo soll das noch hinführen? Schäuble hilf!


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