Wenn ein Schuldausschließungsgrund zum Recht wird…
…wird Widerstand zur Pflicht.
So oder so ähnlich mag der renommierte Verfassungsrechtler Bernhard Schlink angesichts des unglaublichen rechtlichen Unsinns gedacht haben, den der immerhin auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereidigte christlich-demokratische Verteidigungsminister (und promovierte Volljurist!) Dr. Franz Josef Jung jüngst abgesondert hat.
Der nämlich traut der deutschen Michaela anscheinend nicht mal mehr zu, daß sie lesen kann. Das Grundgesetz etwa. Oder aber auch die eigentlich nicht mißzuverstehenden jüngsten Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zum Flugzeugabschießen.
Schlink leistet seinen Widerstand im Rahmen eines äußerst lesenswerten Essay für SPIEGEL ONLINE:
“Das Verfassungsrecht ist klar. Das Bundesverfassungsgericht sieht keinen verfassungsrechtlichen Klarstellungsbedarf. Was klarzustellen war, hat es in seiner Entscheidung vom 15. Februar 2006 klargestellt: “Ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Artikel 2, Absatz 2, Satz 1, Grundgesetz in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.” [...].
Schon gar nicht gibt es nach der Entscheidung ein Recht des übergesetzlichen Notstands, von dem der Verteidigungsminister hier Gebrauch machen will. [...]. Wie Leben und Würde im Konflikt um den Abschuss entführter Flugzeuge geschützt zu werden verdienen, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es hat entschieden, wie sie von Verfassung wegen zu schützen sind, und darüber führt kein übergesetzlicher Notstand hinaus. Einen überverfassungsrechtlichen Notstand, der über die Verfassung hinausführte, gibt es nicht. [...]. “
Vielleicht sollte mal jemand investieren und dem Herrn Verteidigungsminister zur Auffrischung seines juristischen Grundlagenwissens ein Exemplar des Jura-Studienklassikers “Pieroth/Schlink - Staatsrecht II (Grundrechte)” schicken.
Müßte nicht mal die neueste Auflage sein - die Passage, die die Menschenwürde und das aus ihr resultierende verfassungsrechtliche Verbot einer Abwägung “Leben gegen Leben” erläutert, mußte bislang ja noch nicht umgeschrieben werden… Und eigentlich könnte man dem Schäuble auch gleich eins mitschicken. Sicher ist sicher…
Mich persönlich wundert übrigens, daß den Jung noch niemand angezeigt hat. Rechtliche Anknüpfungspunkte gäbe es da doch durchaus ein paar…


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