Moment, es wird geladen....
Letzte Beiträge:

Archiv für September, 2007

Wenn ein Schuldausschließungsgrund zum Recht wird…

…wird Widerstand zur Pflicht.

So oder so ähnlich mag der renommierte Verfassungsrechtler Bernhard Schlink angesichts des unglaublichen rechtlichen Unsinns gedacht haben, den der immerhin auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereidigte christlich-demokratische Verteidigungsminister (und promovierte Volljurist!) Dr. Franz Josef Jung jüngst abgesondert hat.

Der nämlich traut der deutschen Michaela anscheinend nicht mal mehr zu, daß sie lesen kann. Das Grundgesetz etwa. Oder aber auch die eigentlich nicht mißzuverstehenden jüngsten Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zum Flugzeugabschießen.

Schlink leistet seinen Widerstand im Rahmen eines äußerst lesenswerten Essay für SPIEGEL ONLINE:

“Das Verfassungsrecht ist klar. Das Bundesverfassungsgericht sieht keinen verfassungsrechtlichen Klarstellungsbedarf. Was klarzustellen war, hat es in seiner Entscheidung vom 15. Februar 2006 klargestellt: “Ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Artikel 2, Absatz 2, Satz 1, Grundgesetz in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.” [...].

Schon gar nicht gibt es nach der Entscheidung ein Recht des übergesetzlichen Notstands, von dem der Verteidigungsminister hier Gebrauch machen will. [...]. Wie Leben und Würde im Konflikt um den Abschuss entführter Flugzeuge geschützt zu werden verdienen, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es hat entschieden, wie sie von Verfassung wegen zu schützen sind, und darüber führt kein übergesetzlicher Notstand hinaus. Einen überverfassungsrechtlichen Notstand, der über die Verfassung hinausführte, gibt es nicht. [...]. “

Vielleicht sollte mal jemand investieren und dem Herrn Verteidigungsminister zur Auffrischung seines juristischen Grundlagenwissens ein Exemplar des Jura-Studienklassikers “Pieroth/Schlink - Staatsrecht II (Grundrechte)” schicken.

Müßte nicht mal die neueste Auflage sein - die Passage, die die Menschenwürde und das aus ihr resultierende verfassungsrechtliche Verbot einer Abwägung “Leben gegen Leben” erläutert, mußte bislang ja noch nicht umgeschrieben werden… Und eigentlich könnte man dem Schäuble auch gleich eins mitschicken. Sicher ist sicher…

Mich persönlich wundert übrigens, daß den Jung noch niemand angezeigt hat. Rechtliche Anknüpfungspunkte gäbe es da doch durchaus ein paar

Schäuble nicht mehr erreichbar: Terroranschlag?

Gerade meldet “heise online“, daß Wolfgang Schäuble weg vom Web ist:

“Der Webauftritt des CDU-Politikers und derzeitigen Innenministers ist seit dem heutigen Mittwoch nicht mehr erreichbar. Ursache ist eine falsch aufgelöste IP-Adresse, die der Nameserver der CDU zurückliefert: 127.0.0.1. Damit richten sich Anfragen an www.wolfgang-schaeuble.de nicht an dessen Webserver, sondern auf das Loopback-Interface des Rechners des jeweiligen Besuchers. [...]. Die Ursache des Problems ist unbekannt.”

Da wird doch wohl nicht der Bundestrojaner beim Beta-Test außer Kontrolle geraten sein…?

Fährt der Abmahngraf jetzt ein?

Das berichtet jedenfalls heute die taz - ein wenig auch in eigener Sache:

“Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat gestern den berüchtigten Münchner Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zum Nachteil der taz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Mann hatte die taz im Mai letzten Jahres abgemahnt, weil er angeblich unbestellt eine Bestätigungs-E-Mail für den taz-Newsletter erhalten hatte.”

Daraufhin hatte der Freiherr eine einstweilige Verfügung erwirkt. Deren Kosten die taz zu tragen hatte, was sie postwendend auch erledigte. Kollege von G. betrieb offenbar allerdings trotz der Zahlung munter die Vollstreckung weiter - und zwar durch Pfändung der taz-Internetdomain (taz.de). An der erfolgreichen Versteigerung hinderte ihn dann eine einstweilige Verfügung. Parallel dazu fing der Freiherr eine Strafanzeige wegen versuchten Betrugs. Das (vorläufige) Ergebnis: 6 Monate ohne Bewährung.

Das Gericht, so die taz, drückte sich unzweideutig aus:

“”Nur weil die taz einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist, haben Sie die Domain nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden.” Sie sähe - so die Richterin Nissing - keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich der Angeklagte zukünftig an die Rechtsordnung halten werde”

Solche Sätze werden sicher vielen gefallen, die mit dem Kollegen schon ungute Erfahrungen machen mußten. Ich kann’s verstehen.

Mir persönlich gefällt diese Argumentation allerdings überhaupt nicht - wenn sie denn so tatsächlich lautete.

Und vor allem kann ich mir nicht vorstellen, daß dieses Urteil nicht mit einem Rechtsmittel angegriffen wird…

Datenschutz ist Täterschutz…

Das scheint jedenfalls eine inzwischen recht mehrheitsfähige politische Position im schönen Land des real offenbar nicht mehr existenziellen Grundgesetzes zu sein, wie heise online” heute kolportiert:

“Im andauernden Streit über heimliche Online-Durchsuchungen hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den Koalitionspartner SPD zum raschen Einlenken aufgefordert und die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble erneut mitgetragen. “Wir können nicht viel Zeit vergehen lassen, weil die Gefahren da sind”, sagte Merkel auf einem Kongress zum neuen CDU-Grundsatzprogramm in Hanau am gestrigen Dienstag, noch bevor die jüngsten Verhaftungen von Terrorverdächtigen in Deutschland bekannt wurden. Ermittler müssten auch Zugang zu Computern von Terroristen haben. “Es kann keinen Raum geben, wo Terroristen sicher sein können.” Im neuen Parteiprogramm, das die Christdemokraten im Dezember in Hannover verabschieden können, wird Datenschutz allgemein mit “Täterschutz” in Verbindung gebracht.”

Frei nach Goethe: “Die ganz Schlauen und die ganz Blöden sind harmlos. Gefährlich sind die Halbgebildeten”. Vor allem, wenn sie Überzeugungstäter sind. Und damit meine ich diesmal nicht die Terroristen…