Alles eine Charakterfrage…
Nein, das ist wirklich nicht die feine Art, wie ich finde:
Da gibt es diesen Kollegen aus Berlin. Rechtskundig insbesondere auch auf dem Gebiet des Onlinehandels. Der tummelt sich mit mancherlei Beiträgen, Fachartikeln und Werbebotschaften webweit in diversen Foren und Portalen und geriert sich dabei unzweideutig als Freund und Helfer Abgemahnter.
Prangert den Abmahnwahn an und beklagt den mißbräuchlichen Einsatz der kostenpflichtigen Abmahnung. Warnt vor bösen Abmahnern. Hält auch mancherlei Tips vor, wie man dem Unwesen entgegentreten kann - und bietet natürlich insbesondere seine hilfreichen Dienste an.
Lobenswert an sich.
Heute allerdings kommt ein Mandant zu mir, der Post vom Berliner Kollegen bekommen hat. Er ist eBay-Händler und - soweit es meine Einschätzung hergibt - einer von denen, die bemüht sind, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und ihren Job ordentlich zu machen.
Tja, auf Kies gefurzt. Jetzt hat er eine Abmahnung des - von einem ebenfalls bei eBay tätigen Onlinehändler beauftragten - Kollegen gefangen, weil er den Fehler gemacht hat, seine Online-Widerrufsbelehrung wortgleich zu dem gesetzlichen Formulierungsmuster der BGB-InfoV zu veröffentlichen.
Was ja - wie inzwischen rum ist - bei Verwendung auf dem Bildschirm zu Problemen führen kann. Hier u.a. in Form einer Kostenrechnung i.H.v. ca. EUR 800,00. Für’s erste…
Nun ist aber inzwischen in der aktuellen Rechtsprechung aus gutem Grund durchaus ein klarer Trend zu erkennen, wonach derartige Verstöße jedenfalls als unterhalb der Erheblichkeitsschwelle anzusehen sind, die das UWG errichtet.
Das ficht den jungen Kollegen aus Berlin aber ebensowenig an wie die Tatsache, daß er Wasser predigt und Wein trinkt.
Um nicht mißverstanden zu werden:
Selbstverständlich ist es völlig legitim, solchermaßen beauftragt berechtigte Abmahnungen auszusprechen.
Was mich stört, ist die Scheinheiligkeit mit der hier jemand in der Öffentlichkeit unter dem Deckmäntelchen des Beschützers von Abmahnopfern Mandate zu aquirieren versucht, der tatsächlich überhaupt keine Skrupel hat, im Namen windiger Hinterhof-GbRs selbst zweifelhafte Abmahnungen zu verschicken…
Und das Ganze ist nicht etwa ein einzelner “Sündenfall”: Nach zwischenzeitlichen Recherchen muß in der letzten Zeit wenigstens eine zweistellige Zahl an Abmahnungen des Berliner Rechtsanwalts an die eBay-Gemeinde rausgegangen sein - alle mit dem selben Thema.



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