Kein bißchen Folter - Das Urteil des EGMR im Fall Gäfgen
Heribert Prantl kommentiert in der Süddeutschen Zeitung das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte über die Grundrechtsbeschwerde des Mörders Magnus Gäfgen. Der EGMR hat die Beschwerde abgewiesen, dabei aber, so Prantl, die Absolutheit des Folterverbots noch einmal klar herausgestellt:
“Es gibt keinen einzigen Grund, der je Folter rechtfertigen könnte: Dieser Spruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg ist die Antwort auf deutsche Debatten, die viel Verständnis hatten für den Polizisten Wolfgang Daschner. Daschner war kein Sadist im US-Verließ von Abu Ghraib, sondern ein höherer Polizeibeamter in Frankfurt. [...].
Das Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg [...] lässt keinen Zweifel an der Absolutheit des Folterverbots und weist alle Versuche zurück, dieses Verbot in dem einen oder anderen angeblich zwingenden Fall kleiner zu machen. Es gibt keine gute Folter; jede Folter ist böse, selbst wenn sie der Rettung von Menschen dienen soll. Also ist auch die sogenannte Rettungsfolter Folter, und zwar auch dann, wenn sie verharmlosend als “verschärfte Vernehmungsmethode“ bezeichnet wird.”


Comments (4 Kommentare)
… aber wenn denn schon einmal gefoltert wurde, soll das Opfer jedenfalls nicht umsonst gelitten haben - also kann man die „erfolterten” Informationen doch auch nutzen, nicht wahr, Herr Fromm und Herr Schäuble?
RA JM / Juni 30th, 2008, 18:47 Uhr
Sie haben sich verschrieben: Nicht der EuGH hat entschieden, sondern der EGMR.
DE / Juni 30th, 2008, 19:56 Uhr
In der Tat - Macht der Gewohnheit ;-)
Hab’s grad korrigiert.
Vielen Dank für den Hinweis!
mepHisto / Juni 30th, 2008, 20:36 Uhr
[...] paar weniger drastische Formulierungen zum Fall gibt es hier beim mephisto-blawg, natürlich sagt auch RTL Aktuell was dazu, der Beck-Blog inkl. Kommentaren, Magnus Becker ist auch [...]
GeekLand | Gäfgen, zurück ins Gefängnis und Maul halten / Juli 1st, 2008, 9:06 Uhr
Man darf eine Meinung haben, man muß nicht...!